Aurich
„Was soll an diesem Urteil falsch sein?“
Aurich - „Seien Sie froh, dass Sie vom Amtsgericht Leer nur die gelbe Karte erhalten haben.“ Deutliche Worte richtete Richter Heinz-Dieter Mündel am Montag vor der Kleinen Strafkammer des Auricher Landgerichts an eine 25-Jährige. Die Angeklagte war vor einem Jahr vom Amtsgericht in Leer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Außerdem wurde ihr auferlegt, ein Jahr lang keine Pferde, Maul esel oder Ponys halten zu dürfen. Die damals im Rheiderland lebende junge Frau soll eine trächtige Fuchsstute verhungern lassen haben. Über einen Zeitraum von fünfeinhalb Monaten magerte das Tier so stark ab, dass es eingeschläfert werden musste. In einem ebenfalls erbarmungswürdig schlechten Zustand fand das Veterinäramt einige andere Pferde vor, die sich in der Obhut der 25-Jährigen befanden.
Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Berufung eingelegt. „Was soll an dem Urteil des Amtsgerichts falsch sein?“, wollte Heinz-Dieter Mündel wissen und erkundigte sich damit nach einem Anhaltspunkt für eine erneute Verhandlung. Die Antworten der Angeklagten und ihres Rhauderfehntjer Verteidigers Wilfried Boelsen fielen eher einsilbig aus. Sie habe Heu und anderes Futter bestellt und das sei auch geliefert worden. „Bei der Obduktion des Tieres hat man ja auch einige Körner Hafer im Magen gefunden“, versuchte die Angeklagte einen Beleg für ihre Behauptung zu finden.
Zweifel an der Gewissenhaftigkeit der Angeklagten
Ihr Verteidiger führte ins Feld, dass seine Mandatin geraume Zeit gut für ihre Tiere gesorgt habe. In seinem Einwurf zog er die Qualität der vom Amtsgericht in Auftrag gegebenen Gutachten in Zweifel. Ob es nicht sein könne, dass der Tod des Tieres durch andere Ursachen als Nahrungsmangel herbeigeführt worden sei.
Zur Verhandlung stehe an, so Mündel, dass die Angeklagte dem Tier schwere Leiden zugefügt habe. Die Todesursache sei deshalb für die Strafzumessung nachrangig. Zweifel ließ Mündel an der Gewissenhaftigkeit der Angeklagten durchschimmern. Diese hatte bei der Aufnahme ihrer Personalien durch das Gericht gesagt, dass sie eine Abgabefrist für den Antrag auf Arbeitslosengeld II versäumt habe. Das werfe kein gutes Licht auf ihre Zuverlässigkeit: „Vielleicht haben Sie das Füttern ja auch das ein oder andere Mal vergessen.“ Nach 34-minütiger Prozessdauer und Absprache mit ihrem Anwalt zog die 25-Jährige ihre Berufung zurück. Damit wird das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig.

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