Norden

Norderney
07.07.2012

Norderney kämpft um den Namen Facebox

Von Marion Luppen

Facebook hat beim Patentamt Widerspruch eingelegt – eine Entscheidung steht noch aus. Der umgebaute Badekarren zum Aufzeichnen von Videobotschaften ist eine Erfolgsgeschichte. Die Kurverwaltung hat sich damit um den Deutschen Tourismuspreis 2012 beworben.

Norderney - Sturmerprobt und erdverwachsen: So schnell lässt sich die Norderneyer Kurverwaltung nicht von einem Weltkonzern einschüchtern. Die Facebox, ein umgebauter Badekarren zum Aufzeichnen von Videobotschaften, steht seit nunmehr elf Monaten auf dem Kurplatz – obwohl ihr Name dem sozialen Netzwerk Facebook nicht gefällt. Das US-Unternehmen hat den Daumen gesenkt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DMPA) in München Widerspruch gegen die Vergabe der Wort- und Bildrechte für „Facebox“ an die Staatsbad Norderney GmbH eingelegt.

Die Facebook-Anwälte sehen Verwechslungsgefahr zwischen den Marken Facebox und Facebook. Die Entscheidung des Amtes steht noch aus. „Das Widerspruchsverfahren läuft“, sagte am Freitag DMPA-Prüfer Jörg-Eckhard Dördelmann. Zu Einzelheiten dürfe er aus Datenschutzgründen nichts sagen. „Es könnte sein, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung ergeht.“ Diese sei aber nicht sofort rechtskräftig. Ein solches Verfahren könne sich über Jahre hinziehen, erklärte Dördelmann. Wenn beide Seiten einen langen Atem hätten und durch die Instanzen gingen, würde die Sache schließlich vorm Bundespatentgericht in München landen.

Gütliche Einigung mit Facebook-Anwälten im Sande verlaufen

Mit solchen Fragen will sich der Norderneyer Kurdirektor Wilhelm Loth vorerst nicht befassen. „Wir warten auf die Reaktion des Patentamtes“, sagte er. Die ursprünglich angestrebte gütliche Einigung mit den Facebook-Anwälten sei im Sande verlaufen.

Unabhängig davon sei die Facebox eine Erfolgsgeschichte, sagte der Kurdirektor. Norderney habe sich mit dem Projekt um den Deutschen Tourismuspreis 2012 beworben. Dieser wird vom Deutschen Tourismusverband vergeben. Die Preisverleihung ist im November auf Norderney. Die Facebox werde „unglaublich toll genutzt“, sagte Loth. Facebook profitiere auch davon, weil die Botschaften über das soziale Netzwerk verschickt würden. „Insofern sollten alle glücklich sein“, findet Loth. Unglücklich werden will der Kurdirektor durch den Rechtsstreit auf keinen Fall. Notfalls werde das Projekt eben umbenannt, sagte er.

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Heikoooo
08.07.2012 um 12:56 Uhr:
Natürlich sollte der Widerspruch von Facebook gegen die Eintragung der Marke "FACEBOX" erfolgreich sein.

Es kommt dabei auf die Verwechslungsgefahr an. Ob die vorliegt, wird anhand der Kennzeichungskraft der älteren Marke, der Ähnlichkeit der Marken, und der Ähnlichkeit der eingetragenen Waren- und Dienstleistungen beurteilt.

Dies bedeutet im Falle von Facebook versus Facebox:

1. Kennzeichnungskraft der älteren Marke: sehr hoch, Facebook ist weltbekannt
2. Ähnlichkeit der Marken: eine gewisse Ähnlichkeit ist vorhanden, gleicher Wortbeginn, ähnlicher Klang etc.
3. Ähnlichkeit der eingetragenen Waren- und Dienstleistungen: teilsweise identisch, Facebox ist beispielsweise für Dienstleistungen in Bezug auf Audio-, Text- und Videosendungen über Computer oder andere Kommunikationsnetzwerke eingetragen

Die Box auf Norderney spielt bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr übrigens gar keine Rolle. Darauf kommt es überhaupt nicht an. Es werden lediglich die Marken verglichen.



Ergebnis: Verwechslungsgefahr gegeben, der Widerspruch sollte erfolgreich sein

Merke: Beim Kampf David gegen Goliath hat nicht immer der David recht.

Facebook bleibt übrigens gar nichts anderes übrig, als gegen die Eintragung der Marke vorzugehen, will es seine starke Marke nicht schwächen. Norderney kann froh sein, dass Facebook hier den für Norderney kostengünstigen Weg über das Widerspruchsverfahren beim DPMA gewählt hat. Da hätten ganz andere Register aufgezogen werden können.

Und: Marken sind veräußerbare Rechte. In ein paar Jahren könnte Norderney die Marke beispielsweise an Google veräußern. Und dann?

Nein, ich arbeite nicht für Facebook
jusses
08.07.2012 um 18:02 Uhr:
@Heikoooo:
Eine Verwechslungsgefahr besteht höchstens, wenn man der Sprache in Schrift und Wort nicht mächtig ist.
Der Kurverwaltung auf Norderney viel Erfolg.
Kraul
25.07.2012 um 15:40 Uhr:
Lasst euch von Gesichtsbuch nicht ins Bockshorn jagen! Die sind doch schon pleite! Die wissen es nur noch nicht. Wenn ihr also ein bisschen Geduld zeigt löst sich das Ganze in heiße Luft auf. Wenn die Menschheit nicht so dumm wäre hätten die mit ihren drei Rechnern keinerlei Bedeutung.

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