Wiesmoor

Aurich/Großefehn
20.07.2012

Unfall mit drei Toten: Berufung gegen Urteil

Von Manfred Stolle

Der Großefehntjer vermisste in der Verhandlung Entlastungszeugen. Der Mann war vom Amtsgericht Aurich zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er soll am Steuer eines Autos gesessen haben, das in der Neujahrsnacht 2010 gegen einen Baum geprallt war.

Aurich/Großefehn - Der Auricher Rechtsanwalt Hans-Georg Balder hat beim Landgericht Aurich für seinen Mandanten aus Großefehn Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes eingelegt. Der heute 34-Jährige wurde am Montag – wie von der OZ berichtet – zu drei Jahren Haft verurteilt. Er soll am Steuer eines Autos gesessen haben, das in der Neujahrsnacht 2010 zwischen Mitte- und Westgroßefehn gegen 5.30 Uhr von der Schrahörnstraße gegen einen Baum schleuderte. Der Aufprall war so heftig, dass der Wagen zerrissen wurde. Drei Insassen, darunter die Ehefrau des Verurteilten, starben.

„Der Tatbestand wurde nicht hinreichend geklärt“, sagte Balder am Donnerstag. Es gehe nach wie vor darum, wer das Auto steuerte. Das Amtsgericht habe nicht alle Zeugen gehört, die etwas zum Auffindeort der Leichen sagen könnten. Aus ihren Angaben könne eventuell berechnet werden, wer wo bei dem Unfall im Auto gesessen habe. Dass sein Mandant das gewesen sei, sei noch nicht bewiesen. Balder führt einen weiteren Berufungsgrund an. Der Sachverständige, der vor dem Amtsgericht aussagte, habe nicht die Original-Sicherheitsgurte des Unfallautos untersucht. Diese seien vor zwei Jahren von der Haftpflichtversicherung sichergestellt worden. „Möglicherweise ergeben sich aus dem Spurenbild neue Erkenntnisse“, so Balder.

Mit der Berufung geht eine lange juristische Geschichte weiter. Mehrfach waren die Ermittlungen eingestellt worden, weil nicht klar war, wer am Steuer des Fahrzeuges gesessen hatte. Zur Verurteilung des Großefehntjers vor dem Amtsgericht Aurich führten die Aussage seines Neffen und ein Sachverständigen-Gutachten.

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malcom
20.07.2012 um 13:05 Uhr:
ist echt heftig das man verurteilt wird bevor die sache geklärt ist dachte es heisst im zweifel für den angeklagten das ist ein fließbandurteil wie beim arzt "der nächste bitte "
ostfriesenhotte
20.07.2012 um 23:44 Uhr:
Hoffentlich erkennt das Landgericht, das eine dreijährige Haftstrafe für drei tote Menschen, inklusive vorherige Bewährungsstrafe doch sehr wenig ist. Gelten Menschenleben beim Amtsgerich denn nichts ???

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