Leer

Gericht kippt verkaufsoffene Sonntage in Leer

Edgar Behrendt und Petra Herterich
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Von Edgar Behrendt und Petra Herterich
| 27.02.2017 15:37 Uhr | 4 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Die Gewerkschaft Verdi hatte mit einem Eilantrag Erfolg. Demnach liegt für drei geplante verkaufsoffene Sonntage in Leer kein „besonderer sachlicher Grund“ vor. Die Werbegemeinschaft in Leer kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen – und hat einen „Plan B“.

Leer - Paukenschlag in Leer: Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi stattgegeben und drei von vier geplanten verkaufsoffenen Sonntagen als nicht zulässig bewertet. Es geht um den Frühlingsmarkt am 1. April, den Herbstmarkt-Erntedank am 1. Oktober und den Tag der Ostfriesen am 5. November.

In der Begründung heißt es, dass eine Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen nur stattfinden dürfe, wenn „ein besonderer sachlicher Grund“ vorliege. Allein das wirtschaftliche Interesse der Ladeninhaber oder ein „Shopping-Interesse“ der potenziellen Käufer reichten nicht aus, begründet das Verwaltungsgericht.

Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig

Demnach müsste vielmehr die Veranstaltung, die Anlass für die Zulassung der Sonntagsöffnung sei, für sich genommen bereits einen solchen Besucherstrom anziehen, der die Zahl der Besucher überwiege, die allein wegen der Öffnung der Geschäfte kämen. Das Gericht wertet die Veranstaltungen des Frühlingsmarktes, des Herbstmarktes und des Tages der Ostfriesen als „Alibi-Veranstaltungen“, die vorgeschoben seien, um die Geschäftsöffnungen an den Sonntagen zu rechtfertigen.

Johannes Poppen ist Chef der Leeraner Werbegemeinschaft. Bild: Archiv
Johannes Poppen ist Chef der Leeraner Werbegemeinschaft. Bild: Archiv
Die Entscheidung des Gerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Die Werbegemeinschaft in Leer kündigte bereits an, gegen den Beschluss Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzulegen. „Wir werden alle Rechtsmittel ausnutzen“, betonte Vorsitzender Johannes Poppen. Sollte man damit keinen Erfolg haben, werde man „Plan B“ starten: „Dann müssen wir Donnerstag, Freitag und Sonnabend vielleicht länger öffnen. Man könnte beispielsweise an jedem ersten Sonnabend im Monat die Geschäfte bis 22 Uhr öffnen“, so Poppen.

Die Entscheidung des Gerichts sei für die Werbegemeinschaft „überraschend“ gekommen. „Wir sind schon hochgradig verärgert“, so Poppen. Mit dieser Entscheidung gefährde man Arbeitsplätze.

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