Aurich
Aurich
15.12.2011
Gericht: Kein Beweis für sexuellen Missbrauch
Aurich - Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft war schwerwiegend: Als er Weihnachten 2009 noch als Wachmann im Auricher Carolinenhof im Einsatz gewesen war, soll ein heute 46-Jähriger einem Passanten (20) die Hose heruntergezogen und an dessen Geschlechtsteil herumgespielt haben. Der Angeklagte habe ausgenutzt, dass der völlig Betrunkene widerstandsunfähig gewesen sei, hieß es. Während der Verhandlung am Amtsgericht in Aurich erhärtete sich dieser Verdacht am Mittwoch nicht. Richter Ulrich Kötting stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 600 Euro an das Mütter- und Frauenzentrum Aurich ein.
"Was man mir vorwirft, ist so nicht geschehen", beteuerte der Angeklagte. Er habe den ihm bekannten 20-Jährigen zum Taxi bringen wollen. Als dieser pinkeln musste, habe er ihn an eine Hauswand gestellt, ihn an der Schulter festgehalten und ihm später die Hose zugemacht. Dabei berührte er offenbar auch das Geschlechtsteil des jungen Mannes. Der angeblich Geschädigte konnte sich nicht an den Vorfall erinnern. Er hatte sich zu der Zeit offenbar in einem Alkohol- und Extasy-Rausch befunden.
Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen der Polizei eher zufällig. Am Rande der Vernehmung in einer anderen Sache hatte der 20-Jährige davon erzählt, mit dem Wachmann im Internet gechattet zu haben. Tatsächlich ist im Protokoll nachzulesen, dass der Angeklagte den Penis des jungen Mannes in der Hand gehabt haben will und sich angetan zu der Größe des Geschlechtsteils äußerte. Zudem stellte er fest, dass dem 20-Jährigen "die Weiber nur so hinterherrennen müssten", wenn sie davon wüssten. "Bedauerlicherweise habe ich das geschrieben", räumte der Auricher ein. Zu einem Missbrauch sei es aber nicht gekommen.
"Was man mir vorwirft, ist so nicht geschehen", beteuerte der Angeklagte. Er habe den ihm bekannten 20-Jährigen zum Taxi bringen wollen. Als dieser pinkeln musste, habe er ihn an eine Hauswand gestellt, ihn an der Schulter festgehalten und ihm später die Hose zugemacht. Dabei berührte er offenbar auch das Geschlechtsteil des jungen Mannes. Der angeblich Geschädigte konnte sich nicht an den Vorfall erinnern. Er hatte sich zu der Zeit offenbar in einem Alkohol- und Extasy-Rausch befunden.
Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen der Polizei eher zufällig. Am Rande der Vernehmung in einer anderen Sache hatte der 20-Jährige davon erzählt, mit dem Wachmann im Internet gechattet zu haben. Tatsächlich ist im Protokoll nachzulesen, dass der Angeklagte den Penis des jungen Mannes in der Hand gehabt haben will und sich angetan zu der Größe des Geschlechtsteils äußerte. Zudem stellte er fest, dass dem 20-Jährigen "die Weiber nur so hinterherrennen müssten", wenn sie davon wüssten. "Bedauerlicherweise habe ich das geschrieben", räumte der Auricher ein. Zu einem Missbrauch sei es aber nicht gekommen.

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