Aurich
Aurich/Rheiderland
09.05.2012
Drogendealer kassiert milde Strafe
Aurich/Rheiderland - Und plötzlich ging alles ganz schnell: In der am Landgericht in Aurich ursprünglich auf vier Tage angesetzten Verhandlung gegen einen 31-Jährigen aus Bunde wegen Drogeneinfuhr und -handels ist überraschend schon am Dienstagmittag ein Urteil gefällt worden. Der Angeklagte, der es zunächst vorgezogen hatte zu schweigen, legte nach Rücksprache mit seinen Anwälten ein Geständnis ab. Jetzt muss der Mann, der vor knapp fünf Monaten von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) festgenommen worden war, für drei Jahre ins Gefängnis.
Der Grund für den Sinneswandel: Es gab eine Verständigung mit dem Gericht. Für den Fall, dass er die Taten einräumen und auf sichergestellte 4500 Euro verzichten würde, war die maximale Strafe auf dreieinhalb Jahre festgesetzt worden. Zudem sollte der Angeklagte auspacken - etwas über seine Partner im Drogengeschäft aussagen. Das tat der 31-Jährige. Speziell für ein noch ausstehendes Verfahren gegen einen der insgesamt vier beteiligten Männer waren seine Aussagen hilfreich, sagte Richter Werner Brederlow, der von einer milden Strafe sprach. Berücksichtigt wurde auch, dass der Angeklagte selbst drogensüchtig war. Einer seiner Verteidiger, Axel Holtfort, sprach "von der Zwangssituation eines Kokainabhängigen". Sein Mandant habe unter großem Druck gestanden, an Geld zu gelangen.
Von den 13 Taten, an denen der Angeklagte beteiligt war, blieben am Ende noch elf. Zwei wurden vom Gericht nicht berücksichtigt, weil sie nicht "ins Gewicht fielen", so Brederlow.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie am Mittwoch, 9. Mai, in der Ostfriesen-Zeitung.
Der Grund für den Sinneswandel: Es gab eine Verständigung mit dem Gericht. Für den Fall, dass er die Taten einräumen und auf sichergestellte 4500 Euro verzichten würde, war die maximale Strafe auf dreieinhalb Jahre festgesetzt worden. Zudem sollte der Angeklagte auspacken - etwas über seine Partner im Drogengeschäft aussagen. Das tat der 31-Jährige. Speziell für ein noch ausstehendes Verfahren gegen einen der insgesamt vier beteiligten Männer waren seine Aussagen hilfreich, sagte Richter Werner Brederlow, der von einer milden Strafe sprach. Berücksichtigt wurde auch, dass der Angeklagte selbst drogensüchtig war. Einer seiner Verteidiger, Axel Holtfort, sprach "von der Zwangssituation eines Kokainabhängigen". Sein Mandant habe unter großem Druck gestanden, an Geld zu gelangen.
Von den 13 Taten, an denen der Angeklagte beteiligt war, blieben am Ende noch elf. Zwei wurden vom Gericht nicht berücksichtigt, weil sie nicht "ins Gewicht fielen", so Brederlow.
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