Leer
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25.05.2012
Kellner: Stadt hatte Antenne in Altstadt nicht genehmigt
Leer - Auch für Bürgermeister Wolfgang Kellner ist der Abbau der Mobilfunk-Antenne in der historischen Altstadt (die OZ berichtete) ein Erfolg. Seiner Ansicht nach vermittelte der OZ-Artikel jedoch den Eindruck, dass die Stadt Leer die Antenne genehmigt hätte. Kellner: "Das Gegenteil ist der Fall."
Die Mobilfunkstation sei bereits aufgestellt gewesen, bevor ein Antrag auf Nutzungsänderung sowie der Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bei der Stadt eingereicht worden sind. Da die Stadt die denkmalschutzrechtliche Genehmigung nicht erteilt habe, sei die Stadt vom Antennenbetreiber verklagt worden.
"Der Denkmalschutz hat für die Stadt Leer einen hohen Stellenwert"
Der Bürgermeister sagt dazu in einer Pressemitteilung: "Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, dass die Antenne wieder abgebaut wird. Der Denkmalschutz hat für die Stadt Leer einen hohen Stellenwert, und ich bin froh, dass wir uns mit unserer Rechtsauffassung hier durchsetzen konnten."
Die Klage gegen die Stadt sei im verwaltungsgerichtlichen Verfahren abgewiesen worden. Bei einem Ortstermin mit dem Denkmalpfleger sowie der gesamten 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg mit insgesamt fünf Richtern habe das Gericht überzeugt werden können, dass das Gebäude ein Baudenkmal ist, dass durch die Antenne in seinem Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigt wird. Kellner: "Die Entscheidung der Stadt war rechtmäßig. Letztlich hat die Nichtgenehmigung durch die Stadt dazu geführt, dass die Antenne wieder abgebaut wurde."
Die Stadt habe unabhängig von der Bürgerinitiative gegen die Antenne gekämpft
"Die Altstadt von Leer ist einmalig und verdient besonderen Schutz. Darum werden wir auch in Zukunft immer sehr genau hinsehen, ob und was genehmigt werden kann," so Kellner. Die Stadt habe unabhängig von der Bürgerinitiative gegen die Antenne gekämpft, auch mit dem Risiko eines Prozesses, und habe gewonnen.
Die Mobilfunkstation sei bereits aufgestellt gewesen, bevor ein Antrag auf Nutzungsänderung sowie der Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bei der Stadt eingereicht worden sind. Da die Stadt die denkmalschutzrechtliche Genehmigung nicht erteilt habe, sei die Stadt vom Antennenbetreiber verklagt worden.
"Der Denkmalschutz hat für die Stadt Leer einen hohen Stellenwert"
Der Bürgermeister sagt dazu in einer Pressemitteilung: "Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, dass die Antenne wieder abgebaut wird. Der Denkmalschutz hat für die Stadt Leer einen hohen Stellenwert, und ich bin froh, dass wir uns mit unserer Rechtsauffassung hier durchsetzen konnten."
Die Klage gegen die Stadt sei im verwaltungsgerichtlichen Verfahren abgewiesen worden. Bei einem Ortstermin mit dem Denkmalpfleger sowie der gesamten 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg mit insgesamt fünf Richtern habe das Gericht überzeugt werden können, dass das Gebäude ein Baudenkmal ist, dass durch die Antenne in seinem Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigt wird. Kellner: "Die Entscheidung der Stadt war rechtmäßig. Letztlich hat die Nichtgenehmigung durch die Stadt dazu geführt, dass die Antenne wieder abgebaut wurde."
Die Stadt habe unabhängig von der Bürgerinitiative gegen die Antenne gekämpft
"Die Altstadt von Leer ist einmalig und verdient besonderen Schutz. Darum werden wir auch in Zukunft immer sehr genau hinsehen, ob und was genehmigt werden kann," so Kellner. Die Stadt habe unabhängig von der Bürgerinitiative gegen die Antenne gekämpft, auch mit dem Risiko eines Prozesses, und habe gewonnen.

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