Mit Drogen gehandelt

BGH befasste sich mit Auricher Urteil

| 11.06.2021 17:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
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Das Landgericht Aurich hatte drei Männer aus der Krummhörn zu Haftstrafen verurteilt. Sie sollen bewaffnet mit Drogen gehandelt haben. Das Urteil wollen sie nicht akzeptieren und gingen dagegen vor.

Aurich - Bewaffneter Bandenhandel mit Betäubungsmitteln – deswegen wurden im November drei Männer aus der Krummhörn und ein Niederlander am Landgericht Aurich zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat diese Urteile nun bestätigt, wie das Landgericht am Freitag mitteilte.

Das Trio aus der Krummhörn hatte gegen das Urteil Revision eingelegt – und war damit nicht erfolgreich. Die Männer sollen um den Jahreswechsel 2019/2020 ein Kilo Kokain aus den Niederlanden erworben und im Raum Emden/Krummhörn verkauft haben.

Zweiter Fall in Karlsruhe

Ein weiterer Fall aus Aurich beschäftigte der Mitteilung zufolge den BGH: Dabei ging es um einen Angeklagten aus dem Kreis Aurich, der im Oktober unter anderem wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Daneben hatte das Gericht die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Auch er wollte gegen das Urteil des Landgerichts vorgehen und legte Revision beim BGH ein. Erfolg hatte auch dieser Mann der Pressemitteilung des Auricher Gerichts zufolge nicht: Die Karlsruher Richter verwarfen auch diese Revision als unbegründet.

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