Aurich
Basse-Urteil: Gericht zeichnete Tatabend nach
In der Urteilsbegründung zum Fall Gerda Basse zeichnete der Richter die Geschehnisse am Tatabend nach. Der Angeklagte und sein späteres Opfer seien glücklich gewesen. Der Alkohol habe die Stimmung kippen lassen.
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