Aurich

Basse-Urteil: Gericht zeichnete Tatabend nach

Marion Luppen
|
Von Marion Luppen
| 19.10.2017 19:03 Uhr | 0 Kommentare
Artikel teilen:

In der Urteilsbegründung zum Fall Gerda Basse zeichnete der Richter die Geschehnisse am Tatabend nach. Der Angeklagte und sein späteres Opfer seien glücklich gewesen. Der Alkohol habe die Stimmung kippen lassen.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden