Hamburg (dpa)

Ehe für alle macht Splittingtarif rückwirkend anwendbar

| 20.08.2018 18:20 Uhr | 0 Kommentare
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Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar führt seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft und wandelt sie nach der Einführung der sogenannten Ehe für alle 2017 gesetzlich um. Danach begehrt das Ehepaar, bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt zu werden - und zwar rückwirkend vom Jahr 2001 an.

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