Luxemburg (dpa)

EuGH: Wer viel verkauft, muss kein gewerblicher Händler sein

| 04.10.2018 14:21 Uhr | 0 Kommentare
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Ob man bei Online-Verkäufen als gewerblicher Händler eingestuft wird, darf nicht allein an der Zahl der angebotenen Artikel festgemacht werden.

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