Karlsruhe (dpa)

BGH stärkt Mieterschutz bei kommunalen Immobilienverkäufen

| 14.11.2018 09:49 Uhr | 0 Kommentare
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Eigentlich haben sie lebenslanges Wohnrecht. Trotzdem bekommen Mieter aus Bochum vom neuen Hauseigentümer die Kündigung. So nicht, entscheidet der BGH - und gebietet damit auch Großinvestoren Einhalt.

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