Erfurt (dpa)

Im Todesfall geht Urlaub auf Erben über

| 23.01.2019 09:11 Uhr | 0 Kommentare
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Zu Lebzeiten nicht in Anspruch genommene Urlaubstage von gestorbenen Arbeitnehmern kommen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt den Erben zugute.

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