Karlsruhe/Berlin (dpa)

Ausschluss betreuter Menschen von Wahlen verfassungswidrig

Sönke Möhl und Basil Wegener, dpa
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Von Sönke Möhl und Basil Wegener, dpa
| 21.02.2019 09:56 Uhr | 0 Kommentare
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Wer auf Betreuung angewiesen ist, darf zwar arbeiten - aber nicht wählen. Nun stellt Karlsruhe klar: Das darf so nicht bleiben. Bislang tut sich die Koalition mit einer Reform schwer.

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