Karlsruhe (dpa)

Geschenktes Geld muss nur ausnahmsweise zurückgeben werden

Anja Semmelroch, dpa
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Von Anja Semmelroch, dpa
| 18.06.2019 05:34 Uhr | 0 Kommentare
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Als die Tochter mit dem Freund ein Haus kauft, schießen die Eltern großzügig zu. Keine zwei Jahre später ist Schluss. Und das Geld weg? In diesem Fall nicht, sagt der Bundesgerichtshof. Trotzdem sollten Schwiegereltern in Zukunft besser vorher zweimal überlegen.

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