Emden

Explosion in Emden: Ermittlungen gehen weiter

Heiko Müller und Gordon Päschel
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Von Heiko Müller und Gordon Päschel
| 30.09.2019 14:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Noch ist unklar, wie es zu der Explosion am Sonntag im Keller eines Wohnblocks in Emden kam. Die Ermittlungen liefen, sagte ein Sprecherin der Polizei am Montag der OZ. Unterdessen meldete sich die Stadt nach Vorwürfen zu Wort.

Emden - Nach der Explosion im Keller eines Wohnblockes im Emder Stadtteil Port Arthur/Transvaal gehen die Ermittlungen der Polizei an diesem Montag weiter. Noch sei unklar, wie es zu der Explosion am Sonntag kam, sagte eine Sprecherin der Polizei der OZ auf Nachfrage. Wann mit Ergebnissen zu rechnen ist, sei offen. Auch zum aktuellen Gesundheitszustand des 64 Jahre alten Mannes, der bei dem Vorfall lebensgefährlich verletzt wurde, konnte die Sprecherin bislang keine Angaben machen.

Den ersten Angaben der Ermittler zufolge hatte der 64-Jährige vor der Explosion an einem Tresor gearbeitet. Etwa 80 Bewohner des Mehrfamilienhauses sowie von zwei Nachbargebäuden mussten am Sonntag ihre Wohnungen verlassen, konnten aber am Nachmittag zurückkehren. Drei Bewohner waren leicht verletzt worden. Experten des Landeskriminalamts aus Hannover hatten den Ort der Explosion bereits untersucht.

Stadt erhielt anonymen Hinweis

Nachbarn berichteten davon, der 64-jährige Mann habe Waffen und Munition in seiner Wohnung und im Keller des Wohnblocks gelagert. Ihren Angaben zufolge habe die Emder Stadtverwaltung davon gewusst. Die Stadt bestätigte am Montag in einer Stellungnahme, dass sie „vor ca. sechs Wochen einen anonymen Hinweis“ erhalten habe. Es sei in dieser Mitteilung „von einem Samurai-Schwert und Dekowaffen an der Wand gesprochen“ worden. Nach Angaben der Stadt habe es keine Hinweise auf Schwarzpulver und Munition gegeben.

Wie es weiter heißt, sei der Fall in Absprache mit der Polizei von der Stadt überprüft worden. Sie hatte ergeben, dass der 64-Jährige keine Waffenerlaubnis besitzt. Da sowohl Deko-Waffen als auch ein Schwert legal ab 18 Jahren erworben werden dürfen, habe man keine weiteren Schritte eingeleitet.

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