Aurich/Karlsruhe

Auricher Mörder geht lebenslang in Haft

| 14.10.2019 15:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Aurich gegen einen 69-Jährigen bestätigt. Er hatte seine Frau erschlagen und muss lebenslang hinter Gitter.

Aurich/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Aurich gegen einen 69-Jährigen bestätigt, der im Juli 2018 seine Frau umgebracht hat. Die Verurteilung des Mannes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes ist damit rechtskräftig, teilte das Landgericht mit. Die Richter in Karlsruhe haben die Revision des Angeklagten verworfen.

Der Auricher hatte seine 64 Jahre alte Ehefrau am 9. Juli 2018 in ihrem Haus in Aurich-Pfalzdorf mit einem Hammer erschlagen und mit dem Gürtel eines Bademantels erwürgt. Anschließend rief er die Polizei an und gestand die Tat.

Heimtückische Tat

Am 7. Januar dieses Jahres war der Mann vom Landgericht Aurich verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer stufte die Tat als Mord ein, weil sie das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt sah. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen. Es habe mit dem Angriff nicht rechnen können.

Der Mann hatte am Morgen des Tattags beim Spaziergang mit dem Hund beschlossen, seine Ehefrau zu töten. Seine Lage sei „aus seiner Sicht ausweglos“ gewesen, hatte Richterin Dr. Jana Bruns-Klaes damals gesagt. „Er war finanziell am Ende. Das Geld reichte vorne und hinten nicht. Seine Frau konnte oder wollte es nicht einsehen.“

Bei der Rückkehr ins Haus kam der 69-Jährige am Werkraum vorbei, sah den Hammer und nahm ihn mit in die Küche, wo seine Frau an der Anrichte stand. Mindestens 22-mal schlug der Angeklagte auf den Kopf der Frau ein, zertrümmerte ihren Schädel und strangulierte sie mit dem Gürtel eines Bademantels.

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