Berlin (dpa)

Bundestag beschließt in Corona-Krise historisches Hilfspaket

| 25.03.2020 08:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Gesundheit, Lebensunterhalt, Arbeitsplätze - das ist für die Bundesregierung in der Corona-Krise das wichtigste. Dafür wurde jetzt ein Nachtragshaushalt beschlossen - in Höhe von 156 Milliarden Euro.

Der Bundestag hat am Mittwoch in der Corona-Krise ein beispielloses, milliardenschweres Hilfspaket beschlossen. Es umfasst Maßnahmen zur Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen, zur Unterstützung von Krankenhäusern sowie zur Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnung der Bürger.

Der Bundesrat muss am Freitag noch zustimmen, allerdings sind nicht alle Gesetze zustimmungspflichtig. Konkret verabschiedete der Bundestag einen 600 Milliarden Euro umfassenden Schutzschirm für größere Firmen. Der Staat will in großem Umfang Garantien geben und notfalls wichtige Unternehmen auch ganz oder zum Teil verstaatlichen.

Für kleine Firmen und Selbstständige soll es direkte Zuschüsse im Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro geben. Dazu wird derzeit an einer Bund-Länder-Vereinbarung gearbeitet, das Geld soll über die Länder ausgezahlt werden.

Auch um dies zu finanzieren, beschloss der Bundestag einen Nachtragshaushalt. Das Finanzministerium rechnet mit Kosten für die Hilfsprogramme von insgesamt mehr als 122 Milliarden Euro. Zugleich kommen wohl 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern herrein. Deshalb plant Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro. Das sind rund 100 Milliarden mehr, als die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt. Deswegen wurde eine Notfallregel gezogen - diese wurde mit der erforderlichen Kanzlermehrheit beschlossen.

Für Mieter beschloss der Bundestag Regelungen, dass ihnen nicht mehr gekündigt werden kann, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Außerdem sollen weitere soziale Härten abgefedert werden. Daneben gibt es eine große Finanzspritze für die Krankenhäuser. Der Bund bekommt zudem mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz. Das Insolvenzrecht wird gelockert, so dass Firmen nicht so schnell pleite gehen.

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