Düsseldorf (dpa)

Initiative: Höhere Strafen für tödliche Verkehrseingriffe

| 04.06.2020 10:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Wer betrunken am Steuer fährt und sogar einen Menschen tötet, kommt in Deutschland vergleichsweise glimpflich davon. Das soll sich ändern. Zwei Bundesländer treten für deutlich härtere Strafen ein.

Eingriffe in den Straßenverkehr mit tödlichem Ausgang sollen nach einem Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen und Bayern mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können.

Die angestrebte Gesetzesänderung soll etwa greifen, wenn Barrikaden auf Straßen aufgestellt, Drähte gespannt oder Holzscheite von Autobahnbrücken geworfen werden. Das sieht eine Bundesratsinitiative vor, die die Justizminister beider Länder, Peter Biesenbach (CDU) und Georg Eisenreich (CSU), am Donnerstag vorstellten.

Der Gesetzentwurf solle einen Widerspruch im Verkehrsstrafrecht beseitigen, erklärten sie in einer Mitteilung. Bislang könne jemand, der durch einen gefährlichen Verkehrseingriff einen anderen Menschen schwer schädige, härter bestraft werden als jemand, der dadurch fahrlässig ein Opfer töte. Diese Ungereimtheit solle beseitigt werden.

Der Gesetzentwurf sieht nun für beide Fälle den gleich hohen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Bislang gilt das paradoxerweise nur bei schweren Gesundheitsschädigungen - bei Tod hingegen drohen nur bis zu fünf Jahre. Dem Leben müsse ein noch höherer Rang zukommen als der Gesundheit, stellte Biesenbach fest.

Wie viel im Verkehrsstrafrecht noch im Argen liege, zeige auch der Fall eines stark betrunkenen Autofahrers aus Südtirol, der Anfang des Jahres in eine Gruppe deutscher Skiurlauber gerast sei und sieben Personen in den Tod gerissen habe, argumentierten die Justizminister. Während ihm in Italien eine langjährige Haftstrafe drohe, sehe geltendes Recht in Deutschland bei Trunkenheitsfahrten mit Todesfolge lediglich eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre vor. „Das muss sich ändern“, unterstrich Biesenbach.

Der Bundesgesetzgeber hatte 2017 bereits auf Initiative von Bayern und NRW die Beteiligung an verbotenen Autorennen unter Strafe gestellt.

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