New York (dpa)

Freilassung von Ex-Partnerin Maxwell abgelehnt

Christina Horsten, dpa
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Von Christina Horsten, dpa
| 15.07.2020 04:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
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Vor rund einem Jahr wurde der US-Unternehmer Jeffrey Epstein wegen Sexualverbrechen angeklagt und dann tot in seiner Gefängniszelle gefunden. Seine Ex-Partnerin soll bei den Verbrechen entscheidend mitgewirkt haben - wies diese Vorwürfe aber nun vor Gericht zurück.

Im Skandal um den wegen Sexualverbrechen verurteilten und inzwischen gestorbenen Unternehmer Jeffrey Epstein hat dessen Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell vor Gericht eine Beihilfe abgestritten.

Maxwell plädierte bei der rund zweistündigen Anhörung am Dienstag in New York, bei der sie per Video in den Gerichtssaal zugeschaltet war, auf „nicht schuldig“. Ihr werden sechs Anklagepunkte vorgeworfen, darunter Verführung Minderjähriger zu illegalen Sexhandlungen und Meineid. Richterin Alison Nathan lehnte eine Freilassung Maxwells auf Kaution ab und nannte den 12. Juli 2021 als Datum für einen möglichen Prozessbeginn.

Maxwells Anwälte hatten im Vorfeld um eine Freilassung ihrer Mandantin gegen eine Kaution von fünf Millionen Dollar gebeten, weil ihrer Darstellung nach kein Fluchtrisiko bestehe. Die Staatsanwaltschaft sah das anders. Mit drei Pässen und zahlreichen Bankkonten in unterschiedlichen Ländern bestehe ein sehr großes Fluchtrisiko, hieß es im Vorfeld von der Staatsanwaltschaft. Beide Seiten legten ihre Sichtweisen bei der Anhörung am Dienstagnachmittag (Ortszeit) erneut ausführlich dar.

Maxwell trug bei der Anhörung, die aufgrund der Einschränkungen in der Coronavirus-Pandemie per Videoschalte stattfand, ein dunkles T-Shirt und zeigte nur sehr wenige Reaktionen. Auch zwei Frauen, die ihr Beihilfe bei Epsteins Machenschaften vorwerfen, meldeten sich zu Wort. Eine las ihre Wortmeldung selbst vor, die zweite wurde von der Staatsanwaltschaft vorgetragen. Beide Frauen baten darum, Maxwell vor Prozessbeginn nicht auf Kaution freizulassen.

Die 58-jährige, die Anfang Juli um US-Bundesstaat New Hampshire festgenommen worden war und inzwischen in einem Gefängnis im New Yorker Stadtteil Brooklyn festgehalten wird, soll bei den Sexualverbrechen Epsteins eine maßgebliche Rolle gespielt haben. Auf die ihr vorgeworfenen Anklagepunkte, die sich auf die Jahre 1994 bis 1997 beziehen, stehen jeweils Höchststrafen von fünf bis zehn Jahren Gefängnis. Der Missbrauch von Frauen und Mädchen, von denen eines nur 14 Jahre alt gewesen sein soll, habe hauptsächlich in Epsteins Anwesen in New York, Palm Beach und Santa Fe sowie in Maxwells Wohnsitz in London stattgefunden. Maxwell gehörte nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu Epsteins „engsten Verbündeten“ und spielte eine „entscheidende Rolle“ bei seinen Machenschaften.

Der einschlägig vorbestrafte amerikanische Geschäftsmann Epstein soll Dutzende Minderjährige missbraucht und zur Prostitution gezwungen haben. 2008 war er in dieser Sache schon einmal einem Bundesverfahren entgangen, indem er eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft einging. Epstein bekannte sich damals teilweise schuldig und bekam eine milde Haftstrafe. Im vergangenen Sommer wurde er in New York erneut angeklagt und nahm sich kurz darauf in einer New Yorker Gefängniszelle das Leben.

Maxwells Anwälte versuchten im Vorfeld, ihre Mandantin von Epstein zu distanzieren. Die beiden hätten vor seinem Tod mehr als zehn Jahre lang keinen Kontakt mehr gehabt, teilten sie in einem an das Gericht adressierten Dokument mit. „Ghislaine Maxwell ist nicht Jeffrey Epstein.“ Maxwell habe die Vorwürfe gegen sich immer zurückgewiesen. Sie habe auch nicht deswegen in den vergangenen Monaten so zurückgezogen gelebt, um der Strafverfolgung zu entgehen, sondern der „unerbittlichen und aufdringlichen Medienberichterstattung“. Die Staatsanwaltschaft erwiderte, dass sie sich ihrer Festnahme allerdings zunächst widersetzt, sich in ein Zimmer ihres Anwesens zurückgezogen und die Tür abgeschlossen habe. FBI-Agenten mussten die Tür eintreten, um sie festzunehmen.

Maxwell stammt aus Großbritannien und ist das neunte Kind des Medienzaren Robert Maxwell und der französischstämmigen Holocaust-Forscherin Elisabeth Meynard. Geboren in Frankreich und aufgewachsen in der Nähe des englischen Oxford siedelte Ghislaine nach dem Tod ihres Vaters in die USA über, wo sie Epstein auf einer Party kennenlernte. Anfangs waren sie für einige Jahre ein Liebespaar, später sprach er von seiner „besten Freundin“.

Auch der britische Prinz Andrew, der jahrelang mit Maxwell und Epstein bekannt war, soll in den Fall verwickelt sein. Der 60-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Die US-Ermittler würden ihn gerne als Zeugen vernehmen, werfen ihm aber vor, nicht zu kooperieren. Andrew bestreitet das.

Gleichzeitig mit der Anhörung im Epstein-Skandal gab es unterdessen eine weitere Entscheidung im Fall eines anderen prominenten Sexualstraftäters: Ein New Yorker Richter verhinderte einen Vergleich zwischen dem verurteilten Vergewaltiger und früheren Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein und einigen Klägerinnen. Das Gericht bewilligte eine Vereinbarung über 19 Millionen Dollar nicht.

© dpa-infocom, dpa:200715-99-794287/5

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