Berlin/Frankfurt (dpa)

Cum-Ex-Ermittlungen: Durchsuchungen beim Bankenverband

Matthias Arnold, dpa
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Von Matthias Arnold, dpa
| 04.08.2020 10:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Mit illegalen Cum-Ex-Geschäften haben Investoren und Banken den Staat um Milliarden betrogen - noch immer laufen Ermittlungen. Am Dienstag durchsuchte die Polizei Büros des Bankenverbands. Dabei ging es aber nicht um Verantwortliche und Mitarbeiter.

Im Verfahren um Milliardenbetrug am Staat über sogenannte Cum-Ex-Geschäfte von Investoren und Banken ist die Staatsanwaltschaft Köln erneut aktiv geworden.

Polizeibeamte durchsuchten Bürogebäude des Bankenverbands in Berlin und Frankfurt. Dabei ging es den Ermittlern der Behörde zufolge nicht um den Verband selbst.

„Die Durchsuchung soll zur Auffindung von Beweismitteln dienen, die für die Fortführung der Ermittlungen und die weitere Aufhellung des komplexen Sachverhalts von Bedeutung sein können“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Verantwortliche und Mitarbeiter des Bundesverbands deutscher Banken seien nicht Ziel des Verfahrens, betonte die Behörde.

Zuvor hatten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR berichtet. Demnach suchen die Ermittler unter anderem Hinweise darauf, ob Beschuldigte versucht haben, über den Bankenverband Einfluss auf die Cum-Ex-Gesetzgebung zu nehmen. Ziel soll gewesen sein, auf diese Weise neue Schlupflöcher zu finden, um die illegalen Geschäfte fortzusetzen. „Wir kooperieren vollumfassend mit den Behörden“, teilte der Bankenverband am Dienstag mit.

Bei „Cum-Ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben.

Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Die Behörden kamen den Steuertricks erst spät auf die Schliche. Erste Verdachtsmomente hatte es schon Jahre vorher gegeben. So hatte die Finanzaufsicht Ende 1999 anonyme Hinweise erhalten, die möglicherweise derartige Geschäfte beschrieben haben.

Der Versuch, dem Ganzen mit dem Jahressteuergesetz 2007 einen Riegel vorzuschieben, schlug fehl. Auch hier wurde früh vor Gesetzeslücken gewarnt. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss hatte später auch zu klären versucht, welchen Einfluss der Bankenverband bei der Erarbeitung des Gesetzes gespielt hatte. Unklar war zunächst, ob die Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft auch in diesem Zusammenhang stehen.

Der stellvertretende Fraktionschef der Linke im Bundestag, Fabio de Masi, äußerte am Dienstag Unterstützung für die Arbeit der Ermittler: „Dem Cum-Ex-Untersuchungsausschuss wurden damals wichtige Unterlagen zum Lobbying verweigert“, sagte er. „Jetzt besteht dank mutiger Richter die Chance, Einsicht zu nehmen.“

Der Kreis der Beteiligten und Verdächtigen im Cum-Ex-Skandal ist groß. Anfang Juni waren allein in Nordrhein-Westfalen in 68 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln rund 880 Beschuldigte erfasst, heißt es in einem damaligen Bericht von Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU). Im September vergangenen Jahres waren es demnach noch rund 400 Beschuldigte.

Beim bundesweit ersten Strafprozess in Bonn wurden bis März dieses Jahres 33 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung verhandelt, bei denen zwei angeklagte britischen Aktienhändler eine wichtige Rolle spielten.

Da beide jedoch über Monate hinweg der Staatsanwaltschaft Rede und Antwort standen und auch in dem seit September laufenden Mammutprozess in Bonn bereitwillig redeten, vorrechneten und Hinweise gaben, kamen sie trotz der Verurteilung wegen Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit relativ milden Strafen davon. Ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung für den einen Angeklagten, der zudem noch rund 14 Millionen Euro an Steuerschulden zurückzahlen muss. Der zweite Angeklagte erhielt ein Jahr auf Bewährung, in Teilen der Anklage sogar einen Freispruch.

Allerdings ist der Fall noch nicht abgeschlossen, da die Privatbank M.M. Warburg gegen das Urteil Revision eingelegt. Warburg war als sogenannte Einziehungsbeteiligte vom Landgericht Bonn zur Zahlung von 176 Millionen Euro aufgefordert worden.

© dpa-infocom, dpa:200804-99-34407/4

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