Berlin (dpa)

Bundestag beschließt Entlastung der Kommunen

| 17.09.2020 22:43 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Wegen der Corona-Krise ist in vielen Städten und Gemeinden die Gewerbesteuer eingebrochen. Der Bund kompensiert nun Ausfälle - damit die Kommunen weiter investieren können.

Der Bundestag hat angesichts der Corona-Krise eine milliardenschwere Entlastung der Kommunen beschlossen.

Zum einen kompensiert der Bund in diesem Jahr Gewerbesteuerausfälle in Milliardenhöhe. Zum anderen beteiligt er sich dauerhaft stärker an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei Hartz-IV-Empfängern.

Für beide Maßnahmen wurde eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Dafür waren eine Zweidrittel-Mehrheit und damit Stimmen aus der Opposition notwendig. Der Bundesrat muss noch zustimmen, geplant ist dies an diesem Freitag. Der Bundestag beschloss außerdem Entlastungen der neuen Länder.

Wegen der massiven Folgen der Corona-Krise ist die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen eingebrochen. Der Ausgleich dieser Mindereinnahmen führt nun für den Bund zu Mehrausgaben im Jahr 2020 in Höhe von 6,1 Milliarden Euro und für die Länder zu einer Mehrbelastung in Höhe von 4,8 Milliarden Euro.

Mit den Milliardenmitteln soll verhindert werden, dass die Kommunen nicht mehr investieren können - dies wiederum hätte massive Folgen auch für den Bau und das Handwerk, weil Städte und Gemeinden viele Aufträge vergeben. Damit der Bund Gewerbesteuerausfälle kompensieren kann, war eine Änderung des Grundgesetzes nötig, konkret geht es um eine einmalig anwendbare Ausnahmeregelung für das Jahr 2020.

Der Deutsche Städtetag hatte die Entlastungen bereits begrüßt - aber zusätzliche Milliardenhilfen vom Bund gefordert. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy hatte der dpa gesagt: „Die Politik muss für die Jahre 2021 und 2022 nachbessern, es geht um eine Summe in Milliardenhöhe. Sonst drohen Investitionen der Städte wegzubrechen.“

Die dauerhafte stärkere Beteiligung des Bundes an Kosten der Unterkunft bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende kostet laut Gesetz mittelfristig rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr. Auch dafür musste das Grundgesetz geändert werden, da der Bund sich bisher höchstens mit 49 Prozent an bundesweiten Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung beteiligen konnte. Möglich ist dies nun bis zu einer Grenze von 75 Prozent.

Außerdem entlastet der Bund die neuen Bundesländer bei Kosten für DDR-Zusatzrenten. Er übernimmt künftig 50 statt 40 Prozent der Kosten. Den Rest übernehmen die ostdeutschen Länder. Diese werden nun ab 2021 in Höhe von insgesamt rund 340 Millionen Euro entlastet. Damit sollen die finanziellen Spielräume der östlichen Länder verbessert werden.

Viele Menschen bekommen Geld aus Sonder- und Zusatzrentensystemen der DDR. Anspruch haben etwa Ex-Mitarbeiter von Armee oder Polizei sowie unter anderen Pädagogen, Ingenieure, Wissenschaftler oder Ärzte. Finanziert wird das nicht wie die reguläre Rente von der Rentenversicherung, sondern vom Staat: Die Zusatzrenten haben bisher der Bund zu 40 und die Länder zu 60 Prozent finanziert.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff sprach von einem ersten Schritt. Ziel könne nur die vollständige Übernahme der Lasten durch den Bund sein, sagte der CDU-Politiker der dpa. Die Zahlungen für die DDR-Zusatzversorgungssysteme verhinderten Zukunftsinvestitionen und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, argumentierte er.

Die Belastung bleibe beträchtlich, rechnete Haseloff vor. Für die Zusatzversorgung zahlten die Ost-Länder zuletzt rund 2 Milliarden Euro ein, der Bund übernahm 1,3 Milliarden Euro. Hinzu komme ein weiterer Sonderversorgungstopf, der ausschließlich von den Ländern mit weiteren 900 Millionen Euro gespeist werde.

Haseloff kämpft ebenso wie die anderen ostdeutschen Regierungschefs seit Jahren dafür, dass der Bund die Lasten der DDR-Sonderrenten übernimmt und argumentiert auch damit, dass die westdeutschen Länder diese Zusatzkosten nicht zu tragen hätten.

© dpa-infocom, dpa:200917-99-607778/5

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