Corona-Maßnahme

Norderney: Ab sofort Maskenpflicht am Anleger

Lena Mimkes
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Von Lena Mimkes
| 25.09.2020 12:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
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Am Norderneyer Fähr-Anleger und im Bereich der Bushaltestellen muss jetzt eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das hat der Landkreis Aurich angeordnet. Grund dafür ist das dichte Gedränge an der Fähre.

Norderney - Auf Norderney muss ab sofort im Bereich des Hafens am Anleger der Reederei Norden-Frisia und im erweiterten Bereich der Bushaltestellen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das hat der Landkreis Aurich mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung angeordnet. Die Regelung gilt zunächst bis zum 1. November 2020.

Diesen Schritt begründet der Landkreis in einer Mitteilung damit, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern in diesen Bereichen nur schwer eingehalten werden kann. Durch die vielen Touristen herrsche zu den hauptsächlichen Ankunft- und Abfahrtzeiten der Fähren ein dichtes Gedränge. „Die Kapazität der Personenfähren beträgt je nach Typ 1000 bis 1600 Personen. Aus diesem Grunde ist die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung geboten“, heißt es in der Mitteilung.

Die Maßnahme sei grundsätzlich zu begrüßen, sagt Fred Meyer, Sprecher der Reederei Norden-Frisia. „An Bord und im Terminal herrscht sowieso eine Maskenpflicht“, so Meyer. „Wir haben eine Personenführung mit Laufgattern und Markierungen auf dem Boden, es kann aber sein, dass sich das vor dem Terminal wieder auflöst.“ Daher spreche nichts gegen die Maskenpflicht im Hafenbereich.

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