München (dpa)

Türkgücü-Klage abgewiesen: Schweinfurt spielt auf Schalke

| 27.10.2020 19:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Der Streit um den bayerischen Starter im DFB-Pokal zog sich über mehrere Wochen. Nun hat das oberste Schiedsgericht im bayerischen Fußball die ursprüngliche Meldung bestätigt. Die Klage von Türkgücü wurde abgewiesen. In der nächsten Woche soll gespielt werden.

Das Justiz-Gerangel um das Startrecht im DFB-Pokal und den bayerischen Drittligisten Türkgücü München dürfte vorbei sein.

Das Schiedsgericht des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) urteilte am Dienstagabend, dass - wie ursprünglich geplant - der 1. FC Schweinfurt 05 in der ersten Pokalrunde gegen den Fußball-Bundesligisten Schalke 04 antreten darf. Eine Türkgücü-Klage wurde damit letztinstanzlich abgewiesen.

„Und jetzt halten wir es mit Franz Beckenbauer: geht's raus und spielt's Fußball“, schrieb BFV-Präsident Rainer Koch am Abend bei Facebook. „Das wochenlange juristische Schauspiel ist seit wenigen Minuten final beendet.“ Die Partie der Schalker gegen Schweinfurt wurde für den Dienstag (16.30 Uhr/Sky) der nächsten Woche anberaumt.

Türkgücü äußerte sich zunächst nicht. Der Drittligist wollte anstelle des Regionalliga-Vereins Schweinfurt im finanziell lukrativen DFB-Pokal spielen und ging gegen die Nominierung durch den BFV vor. Das Schiedsgericht, das mit unabhängigen Richtern besetzt war, urteilte nun aber, dass eine Corona-Regelung des BFV rechtens war. „Der BFV steht für sportlich faire Regelungen. Das ist heute gerichtlich bestätigt worden. Und das ist gut so“, meinte Koch.

Der BFV schickt traditionell den bayerischen Amateurmeister, also den Sieger der Regionalliga, in die erste Pokalrunde. Weil die Liga aber wegen Corona unterbrochen woreden war, arbeiteten die Funktionäre im Frühjahr einen Kompromiss aus: Der Tabellenführer zum Zeitpunkt des Lockdowns, also Türkgücü, sollte in die 3. Liga aufsteigen. Die zweitplatzierten Schweinfurter bekamen dafür das Startrecht im Pokal.

Die Entscheidung der höchsten Sportgerichtsbarkeit im Freistaat ist letztinstanzlich. Allerdings beschäftigte die Causa auch die normale Zivilgerichtsbarkeit, wo nach einem Urteil des Landgerichts München eine Revision vor dem Oberlandesgericht angestrebt wurde. Zunächst war unklar, ob dieses Verfahren die Pokal-Ansetzung noch beeinflussen kann oder ober es nur noch um mögliche Schadenersatzansprüche geht.

Am Dienstagvormittag war bereits eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts öffentlich geworden, wonach der Streit um den bayerischen Pokalstarter der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegt. Das hatte Türkgücü angezweifelt und deshalb dieses - nun schon dritte involvierte - Gericht angerufen.

In Fußball-Deutschland hatte die Posse für Aufsehen gesorgt. Türkgücü hatte im September wenige Tage vor dem Spieltermin eine einstweilige Verfügung gegen die Schalker Erstrundenpartie erwirkt - nachdem Schweinfurt seinerseits öffentlich die Drittliga-Tauglichkeit der Münchner angezweifelt hatte. „Es geht im Grunde ums Prinzip“, sagte Türkgücü-Chef Hasan Kivran danach der „Süddeutschen Zeitung“.

© dpa-infocom, dpa:201027-99-104399/3

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