Corona in Ostfriesland

Maske tragen in Leeraner Innenstadt, in Ditzum und auf Borkum

| 28.10.2020 18:22 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Der Landkreis Leer reagiert auf steigende Corona-Fälle. So wird zunächst an bestimmten Orten eine Maske empfohlen. Steigen die Zahlen über den Inzidenzwert von 50, gilt eine Pflicht– dann auch in Schulen.

Leer - Im Landkreis Leer hat die Zahl der Neuinfektionen je 100000 Einwohner innerhalb einer Woche an diesem Mittwoch erneut die erste kritische Marke von 35 überschritten. Der vom Landesgesundheitsamt am Vormittag veröffentlichte Inzidenzwert liegt bei 39,2. Das teilt der Landkreis Leer mit. Damit treten laut der derzeit noch geltenden Corona-Verordnung des Landes automatisch strengere Kontaktregeln in Kraft, ebenso eine Sperrstunde in der Gastronomie. Die Lokale müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens geschlossen bleiben. Darüber hinaus hat der Landkreis Leer eine Allgemeinverfügung herausgegeben, die am Freitag in Kraft tritt.

Ab einem Inzidenzwert von 35 soll an bestimmten Orten zwischen 7 und 22 Uhr auch unter freiem Himmel eine Maske getragen werden. Die Kreisverwaltung nennt dabei in Leer die Mühlenstraße, Rathausstraße und Brunnenstraße (Fußgängerzone und Altstadt) sowie den Bahnhofsvorplatz, in Ditzum den Hafen sowie auf Borkum die Franz-Habich-Straße, Bismarckstraße, Wilhelm-Bakker-Straße, Strandstraße im Bereich der Fußgängerzone, das Hafengelände sowie den Georg-Schütte-Platz zwischen Bismarckstraße und Strandstraße. Liegt der Inzidenzwert bei 50 und höher, gilt eine Maskenpflicht. Dann muss an den genannten Orten eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Ab Inzidenzwert von 50 Maskenpflicht ab Klasse 5

Laut Allgemeinverfügung besteht die Maskenpflicht ab einem Inzidenzwert von 50 auch an allen weiterführenden Schulen und Berufsschulen, ob öffentlich oder privat, und zwar ab Klasse 5. Sie gilt während der Schulzeit auf dem gesamten Schulgelände, drinnen wie draußen. Auch während des Unterrichts muss eine Maske getragen werden, so die Kreisverwaltung. Diese Verpflichtung besteht nicht an Grund- und Förderschulen oder wenn aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, wie im Sport- oder im Musikunterricht.

Für Veranstaltungen mit Gästen, die sitzen, und die im öffentlichen Raum veranstaltet werden oder in Räumen, die privat gemietet oder zur Verfügung gestellt werden, legt die Allgemeinverfügung des Landkreises Leer fest: Bei einem Inzidenzwert ab 35 dürfen nicht mehr als 250 Personen teilnehmen. Bei einem Inzidenzwert ab 50 ist die Zahl der Personen auf 100 begrenzt. Auch hier gilt die Abstandsregelung.

Einschränkungen durch derzeit geltende Landesverordnung

Die Kreisverwaltung weist zudem noch einmal auf die Regeln der derzeit noch geltenden Landesverordnung hin. Für Zusammenkünfte und Feiern in der eigenen Wohnung sowie auf eigenen und privat zur Verfügung gestellten Flächen gelten folgende Regeln: Bei einem Inzidenzwert ab 35 dürfen sich noch bis zu 15 Personen treffen. Bei einem Inzidenzwert ab 50 dürfen sich enge Verwandte und Angehörige aus höchstens zwei Haushalten treffen, insgesamt aber nicht mehr als 10 Personen. Dabei gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern. „Kann dieser aufgrund der Größe der Wohnung nicht eingehalten werden, muss die Personengruppe entsprechend reduziert werden“, heißt es weiter.

Bei einem Inzidenzwert ab 35 dürfen sich nur 25 Personen an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten oder in gastronomischen Betrieben treffen. Bei einem Inzidenzwert ab 50 dürfen sich enge Verwandte und Angehörige aus höchstens zwei Haushalten treffen, insgesamt aber nicht mehr als 10 Personen.

Verbindlich ist der 7-Tagesinzidenz-Wert, der vormittags vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt im Internet veröffentlicht wird.

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