Karlsruhe (dpa)

Anschlagsopfer hoffen womöglich vergeblich auf neuen Prozess

| 26.11.2020 17:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Am 27. Juli 2000 explodiert in Düsseldorf eine Rohrbombe neben einer Gruppe osteuropäischer Sprachschüler. 20 Jahre später ist immer noch unklar, wer dafür verantwortlich ist. Ein Rechtsradikaler, der lange verdächtigt wurde, könnte bald rechtskräftig freigesprochen werden.

Seit zwei Jahrzehnten warten die Opfer des Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlags darauf, dass der Attentäter zur Verantwortung gezogen wird - aber ein lange Verdächtiger wurde 2018 freigesprochen, und dabei könnte es möglicherweise bleiben.

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe plädierte am Donnerstag keine Seite dafür, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf aufzuheben. Die obersten deutschen Strafrichter wollen sich nun Zeit für Beratungen nehmen und ihr Urteil am 14. Januar verkünden.

Am 27. Juli 2000 war an einer Fußgängerbrücke am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn eine Rohrbombe explodiert, als sich dort eine Gruppe teils jüdischer Sprachschüler aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan aufhielt. Zehn von ihnen wurden teils lebensgefährlich verletzt, eine schwangere Frau verlor durch einen Splitter ihr Kind.

Der heute 54 Jahre alte Angeklagte, ein Rechtsradikaler, der direkt gegenüber der Sprachschule einen Militaria-Laden hatte, geriet damals schnell in Verdacht. Aber 2002 musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Erst Jahre später, als ein früherer Mithäftling behauptete, der Mann habe ihm die Tat gestanden, nahmen die Ermittlungen wieder Fahrt auf. Das Problem: In dem Indizienprozess gab es keine eindeutigen Spuren oder Beweise, und Zeugen konnten sich nach der langen Zeit kaum erinnern oder verwickelten sich in Widersprüche. Das war den Landgerichts-Richtern zu wenig.

Revision beim BGH eingelegt hatte die Staatsanwaltschaft, die den Angeklagten überführt sah und lebenslange Haft gefordert hatte. In der Hauptverhandlung in Karlsruhe tritt der Ankläger aus der ersten Instanz allerdings nicht mehr auf. Das übernimmt ein Vertreter der Bundesanwaltschaft, deren Revisionsabteilung zuvor den Fall prüft.

Hier hat sich diese dafür entschieden, sich gegen die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft zu stellen und die Abweisung der Revision zu beantragen. Eine Grundregel der Strafprozessordnung sei die freie Beweiswürdigung durch das Tatgericht, erläuterte Bundesanwalt Matthias Krauß nach der BGH-Verhandlung. „Es waren fünf Richter, die entschieden haben - und die waren nun mal nicht überzeugt.“

Das Revisionsgericht könne nur überprüfen, ob die Beweiswürdigung Lücken oder Widersprüche enthalte oder ob die Landgerichts-Richter unlogische Schlüsse gezogen hätten, sagte Krauß. Solche Fehler könne er nicht erkennen, auch wenn ein anderer Ausgang genauso möglich gewesen wäre. „Man hätte ihn schuldig sprechen können.“

Verteidiger Olaf Heuvens sagte, er hoffe, dass der Freispruch im Januar rechtskräftig werde. Das Verfahren belaste seinen Mandanten nun schon seit zwanzig Jahren. Er halte ihn für unschuldig. „Er redet zu viel, er redet manchmal zu viel dummes Zeug - aber trotz alledem ist er nicht der Täter dieses Wehrhahn-Anschlags.“

Die Anwälte der Opfer, die im Düsseldorfer Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren, verzichteten darauf, eigene Anträge zu stellen, hoffen aber auf einen neuen Prozess. Einer von ihnen, Juri Rogner, sagte vor Verhandlungsbeginn, er warte immer noch auf Gerechtigkeit. „Die Nebenklage geht davon aus, dass der richtige Täter auf der Anklagebank gesessen hat.“ Wenn nicht, müsse weiter gesucht werden. „So etwas darf nicht einfach in Vergessenheit geraten.“

© dpa-infocom, dpa:201126-99-476141/2

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