Bußgeldverfahren

Geschäftsführer beherbergt trotz Verbots Familie in Ferienhaus

Luca Hagewiesche
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Von Luca Hagewiesche
| 10.12.2021 17:28 Uhr | 7 Kommentare
Gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises legte der Geschäftsführer einer Ferienhausagentur am Freitag Widerspruch ein. Foto: Archiv/Ortgies
Gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises legte der Geschäftsführer einer Ferienhausagentur am Freitag Widerspruch ein. Foto: Archiv/Ortgies
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Der Geschäftsführer einer Ferienhausagentur soll im Mai während des Beherbergungsverbots einer Familie erlaubt haben, ein Haus zu mieten. Er legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid des Landkreises ein.

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