Düsseldorfer Karnevalswagen Moskauer Gericht bestätigt Haftstrafe gegen Satiriker Tilly
In Moskau macht die Strafjustiz kurzen Prozess mit dem Satiriker Jacques Tilly und seinen Karnevalswagen. Eine Beschwerde gegen das Urteil in Abwesenheit schmettert das Berufungsgericht ab.
Ein Berufungsgericht in Moskau hat die Strafe gegen den wegen seiner Karnevalswagen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilten Satiriker Jacques Tilly bestätigt. Richter Wladimir Ussow verlas am Vormittag die Entscheidung des dreiköpfigen Kollegiums darüber, dass die Beschwerde der Verteidigung gegen das Urteil abgewiesen und das Strafmaß bestätigt sei.
Pflichtverteidigerin Natalja Dudkina begründete das Revisionsverfahren vor Gericht damit, dass während der Ermittlungen Tillys Schuldfähigkeit nicht durch ein psychiatrisches Gutachten geprüft worden sei. In ihrem Plädoyer Anfang April hatte sie Freispruch für Tilly aus Mangel an Beweisen beantragt.
„Es war meine gesetzliche Pflicht als Verteidigerin, gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur im Gerichtssaal. Sie beklagte erneut, dass es ihr nicht gelungen sei, mit Tilly selbst Kontakt aufzunehmen. Russland habe ihn international zur Fahndung ausgeschrieben, sagte sie.
Verteidigung: Fall nun abgeschlossen
Jetzt sei der Fall abgeschlossen, wenn nicht der Bildhauer selbst noch Kontakt aufnehme und darum ersuche, den Fall vor die nächste Instanz zu bringen, sagte Dudkina. Die Staatsanwaltschaft, die sich mit ihrer Strafforderung weitgehend durchgesetzt hatte, verzichtete auf Rechtsmittel.
„Damit ist der Fall abgeschlossen. Ich sehe keinen Anlass, diesen absurden Schauprozess zu verlängern. Das Urteil ist ohnehin eine Farce. Es wird unsere satirische Arbeit im Karneval nicht beeinflussen. Wir machen weiter wie bisher“, sagte Tilly auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.
Tilly hatte immer wieder erklärt, dass er selbst von der russischen Justiz zu keinem Zeitpunkt informiert worden sei über die Ermittlungen gegen ihn. Mitarbeiter der Deutschen Botschaft beobachteten nun auch das Berufungsverfahren - wie den gesamten Gerichtsprozess in diesem Jahr.
Ein Gericht in Moskau hatte im April geurteilt, dass Tilly sich mit seinen Darstellungen im Düsseldorfer Rosenmontagszug der Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte schuldig gemacht habe. Tilly hatte Kremlchef Wladimir Putin und den von ihm befohlenen Krieg in der Ukraine immer wieder satirisch angeprangert. Auch der russisch-orthodoxe Patriarch Kirill wurde verspottet.
Tilly: „Ich nehme es gelassen“
Mit der Verurteilung müsse er leben, und das gelinge auch ganz gut, hatte Tilly vor Beginn des Berufungsprozesses gesagt. Es gehöre zum Geschäft des Satirikers, dass man ab und zu auch sehr harte Reaktionen bekomme. „Das ist eingepreist. Ich nehm’s eher gelassen - wie soll ich’s sonst nehmen?“
Zudem war in dem Prozess immer wieder die Rede auch von einer Beleidigung des russischen Präsidenten Putin. Dieser Vorwurf fiel am Tag des Urteils im April nicht mehr konkret. Der Straftatbestand, nach dem Tilly verurteilt wurde, verbietet eine Verunglimpfung der russischen Staatsorgane, dazu gehört neben den Streitkräften aber auch Kremlchef Putin.
Besonders um eine Arbeit Tillys ging es in dem Moskauer Prozess. Beschrieben wurde in der Verhandlung mehrfach in aller Ausführlichkeit sein Karnevalswagen aus dem Jahr 2024 mit Figuren von Putin in Uniform und Patriarch Kirill beim homosexuellen Oralverkehr.
Künstler muss keine Auslieferung befürchten
Nach solchen Anschuldigungen wegen angeblicher Verunglimpfung der Armee sind in Russland schon viele Kriegsgegner der von Putin befohlenen Invasion in die Ukraine verurteilt worden. Die Entscheidungen stehen international als Unrechtsurteile der russischen Willkürjustiz in der Kritik.
Eine Auslieferung von Deutschland nach Russland muss Tilly zwar nicht befürchten. Probleme kann er aber bei Reisen in Länder bekommen, die von Moskau gesuchte Straftäter an Russland ausliefern.
Die Bundesregierung kritisierte den Richterspruch im April als „absurdes Schauspiel“. „Die Verurteilung von Jacques Tilly zeigt, dass Kriminalisierung und Verfolgung freier Meinungsäußerung durch die russische Regierung unvermindert weitergehen - aber jetzt auch verstärkt im Ausland“, sagte der deutsche Botschafter, Alexander Graf Lambsdorff, in Moskau. Deutschland aber bekenne sich zur Freiheit der Kunst.
Putin immer wieder Motiv bei Tilly
Tilly ist für seine bissig-satirischen Mottowagen im Düsseldorfer Rosenmontagszug bekannt. Seine Motive erscheinen in den Tagen nach Karneval regelmäßig auf Titelseiten der deutschen und internationalen Presse. Bereits mehrfach hat er seine Mottowagen Putin gewidmet. Eine Arbeit zeigt den Kremlchef in einer ukrainischen Wanne – in Blut badend.
In diesem Jahr gab es einen Wagen mit Blick auf den Prozess in Moskau – eine Skulptur von Putin in Uniform spießt da die Düsseldorfer Karnevalsfigur Hoppeditz mit einem Schwert auf.
Eine Staatsanwältin trug an einem Verhandlungstag aus den Ermittlungsakten zudem Interviewaussagen Tillys zu seiner Kritik an Putins Krieg gegen die Ukraine vor. Dabei ging es immer wieder um Vorwürfe gegen die russischen Streitkräfte wegen der Tötung ukrainischer Zivilisten. Den Ermittlungsakten zufolge wird Tilly nicht zuletzt Hass auf Russen vorgeworfen.