Aurich
Vergewaltigung nicht zu beweisen

Aurich - Im Saal 3 des Auricher Landgerichts herrschte gestern um kurz vor 10 Uhr große Einmütigkeit unter den Parteien: Sowohl Oberstaatsanwältin Annette Hüfner als auch Jens Möckel, der Oldenburger Rechtsanwalt des Angeklagten, plädierten für Freispruch. Zu befinden war über ein Urteil des Jugendschöffengerichts Aurich vom 10. Juni 2010, nach dem der damals 25-jährige Dornumer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Vergewaltigung verurteilt worden war.
Der gelernte Maler hatte die Tat, die sich am 3. Oktober 2009 während einer Scheunenfete in Aurich-Middels ereignet haben soll, nach den Aussagen des Vorsitzenden Richters Werner Brederlow immer bestritten. Den Geschlechtsverkehr hatte er indessen eingeräumt, allerdings als eine einvernehmliche Aktion dargestellt. Gestern äußerte sich der mittlerweile als Hoftechnikergehilfe tätige Mann nicht zu dem Geschehen.
Auf Anordnung des Landgerichts musste sich die junge Frau einem psychologischen Test unterziehen
Das Opfer hatte die Tat erst auf Drängen von Freunden und der Eltern zur Anzeige gebracht. Auf Anordnung des Landgerichts musste sich die junge Frau, die eine Ausbildung in einer Tierarztpraxis gemacht hat, einem psychologischen Test unterziehen, der auf die Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit zielte. Dies habe man in der ersten Sitzung verfügt, sagte Brederlow, weil das Opfer „total blockiert“ habe und nicht zugänglich war.
Das Gericht sei davon ausgegangen, dass ein Profi am ehesten mit dieser Situation umgehen könne. Tanja Zimmermann, die Anwältin des Opfers, sagte, dass ihre Mandantin immer noch traumatisiert sei und sich in Behandlung befinde.
Nach dem vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten ist die Zeugin nicht mit Sicherheit als glaubwürdig zu bezeichnen. Diese Aussage, das Fehlen von Zeugen und anderen Beweismitteln bewegten das Gericht dazu, den heute 27-Jährigen freizusprechen.

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