Aurich

Auricher Heilpraktiker zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Jens Niemand
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Von Jens Niemand
| 04.07.2012 08:00 Uhr | 0 Kommentare
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Der Homöopath habe einen Apotheker zum Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz angestiftet. Ein „verwerflicher Vertrauensbruch“, befand das Amtsgericht. Als Auflage muss der Alternativmediziner 25 000 Euro zahlen.

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