Aurich

Freispruch für Heilpraktiker aus Aurich

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 05.09.2013 14:00 Uhr | 0 Kommentare
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Das Landgericht konnte dem 52-Jährigen keinen Verstoß gegen Arzneimittelgesetz nachweisen. In der Berufsverhandlung wurde das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. Der Angeklagte war in der ersten Instanz zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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