Karlsruhe/Juist

Tod auf Juist: BGH bestätigt Landgerichts-Urteil

| 13.05.2015 15:30 Uhr | 4 Kommentare
Artikel teilen:

Der 24-Jährige, der im Sommer 2013 eine 23-jährige Studentin auf Juist umgebracht hat, wird nicht wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies am Mittwoch eine Revision der Familie des Opfers zurück. Es bleibt damit bei dem Totschlags-Urteil des Landgerichts Aurich.

Lesedauer des Artikels: ca. 1 Minute
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden