Aurich/Bremen

Kein Strafprozess im Bohlen & Doyen-Skandal

Ole Cordsen
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Von Ole Cordsen
| 04.08.2015 08:00 Uhr | 9 Kommentare
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Gegen den Bremer, der als Insovenzverwalter des Bauunternehmens Bohlen & Doyen überhöhte Vergütungen kassierte, wird es keinen Strafprozess geben. Das Landgericht Aurich lehnt die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück prüft nun eine Beschwerde gegen die Entscheidung.

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