Aurich/Bremen
Kein Strafprozess im Bohlen & Doyen-Skandal
Gegen den Bremer, der als Insovenzverwalter des Bauunternehmens Bohlen & Doyen überhöhte Vergütungen kassierte, wird es keinen Strafprozess geben. Das Landgericht Aurich lehnt die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück prüft nun eine Beschwerde gegen die Entscheidung.
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