Leer

Fluchthelfer machen sich strafbar

Doris Zuidema
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Von Doris Zuidema
| 28.10.2015 16:00 Uhr | 4 Kommentare
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Nach der Festnahme der fünf Ausbrecher in Leer geht es jetzt darum, wer sich durch die Flucht wie strafbar gemacht hat. Dr. Burkhard Vonnahme, Oberstaatsanwalt in Stade, erläutert die juristischen Hintergründe – auch für den Fluchthelfer könnte es sehr unangenehm werden.

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