Weener
Beschwerde gegen Straffreiheit eingelegt
Die Staatsanwaltschaft Aurich hält das Amtsgericht Leer im Falle der zerstörten Friesenbrücke für nicht zuständig. Das Amtsgericht hatte nach dem Zusammenstoß eines Frachters mit der Friesenbrücke in Weener Strafbefehle gegen den Lotsen und den Kapitän abgelehnt.
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