Weener

Beschwerde gegen Straffreiheit eingelegt

Janeke Schröder
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Von Janeke Schröder
| 27.08.2016 20:02 Uhr | 0 Kommentare
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Die Staatsanwaltschaft Aurich hält das Amtsgericht Leer im Falle der zerstörten Friesenbrücke für nicht zuständig. Das Amtsgericht hatte nach dem Zusammenstoß eines Frachters mit der Friesenbrücke in Weener Strafbefehle gegen den Lotsen und den Kapitän abgelehnt.

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