Aurich
Aurich
10.01.2012
Gericht schlägt niedrigere Strafe vor
Aurich - Weil er sich als Geschäftsführer eines wohltätigen Vereins Geld aus der Vereinskasse bedient haben soll, um davon die Miete sowie Energie- und Nebenkosten für seine Wohnung zu bezahlen, wurde ein 46 Jahre alter Auricher im Mai 2010 zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Dagegen hatte er Berufung eingelegt, die seit Montag vor dem Landgericht Aurich verhandelt wird.
Die Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Richter Heinz-Dieter Mündel hat dem Angeklagten und seinen Verteidigern Ben Bartholdy und Ralf Giese am Montag eine Verständigung angeboten. Dazu müsste der Angeklagte seine Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken.
Das heißt, dass er das Urteil des Amtsgerichts im Prinzip anerkennt und das Gericht nur über die Höhe der Strafe befindet. Dazu bot Mündel an, die Untergrenze bei zwei Jahren und die Obergrenze bei zwei Jahren und neun Monaten festzusetzen.
Zu diesem Angebot wollte sich der Angeklagte noch nicht äußern. Verteidiger und Staatsanwältin Dorothee Bröker waren aber dafür, am Montag noch darüber Gespräche zu führen.
Heinz-Dieter Mündel hielt es jedoch für sinnvoller, dass die Verteidiger über das Verständigungsangebot zuerst mit dem Angeklagten sprechen und schloss die Sitzung nach nicht mal einer dreiviertel Stunde. Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt.
Die Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Richter Heinz-Dieter Mündel hat dem Angeklagten und seinen Verteidigern Ben Bartholdy und Ralf Giese am Montag eine Verständigung angeboten. Dazu müsste der Angeklagte seine Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken.
Das heißt, dass er das Urteil des Amtsgerichts im Prinzip anerkennt und das Gericht nur über die Höhe der Strafe befindet. Dazu bot Mündel an, die Untergrenze bei zwei Jahren und die Obergrenze bei zwei Jahren und neun Monaten festzusetzen.
Zu diesem Angebot wollte sich der Angeklagte noch nicht äußern. Verteidiger und Staatsanwältin Dorothee Bröker waren aber dafür, am Montag noch darüber Gespräche zu führen.
Heinz-Dieter Mündel hielt es jedoch für sinnvoller, dass die Verteidiger über das Verständigungsangebot zuerst mit dem Angeklagten sprechen und schloss die Sitzung nach nicht mal einer dreiviertel Stunde. Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt.

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