Aurich

Aurich
10.01.2012

Gericht schlägt niedrigere Strafe vor

von Karin Lüppen

Die Beteiligten im Untreue-Prozess haben bis nächsten Montag Bedenkzeit. Angeklagt ist der Geschäftsführer eines Auricher Wohltätigkeitsvereins. Er soll Geld aus der Kasse für sich genommen haben.
Aurich - Weil er sich als Geschäftsführer eines wohltätigen Vereins Geld aus der Vereinskasse bedient haben soll, um davon die Miete sowie Energie- und Nebenkosten für seine Wohnung zu bezahlen, wurde ein 46 Jahre alter Auricher im Mai 2010 zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Dagegen hatte er Berufung eingelegt, die seit Montag vor dem Landgericht Aurich verhandelt wird.

Die Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Richter Heinz-Dieter Mündel hat dem Angeklagten und seinen Verteidigern Ben Bartholdy und Ralf Giese am Montag eine Verständigung angeboten. Dazu müsste der Angeklagte seine Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken.

Das heißt, dass er das Urteil des Amtsgerichts im Prinzip anerkennt und das Gericht nur über die Höhe der Strafe befindet. Dazu bot Mündel an, die Untergrenze bei zwei Jahren und die Obergrenze bei zwei Jahren und neun Monaten festzusetzen.

Zu diesem Angebot wollte sich der Angeklagte noch nicht äußern. Verteidiger und Staatsanwältin Dorothee Bröker waren aber dafür, am Montag noch darüber Gespräche zu führen.

Heinz-Dieter Mündel hielt es jedoch für sinnvoller, dass die Verteidiger über das Verständigungsangebot zuerst mit dem Angeklagten sprechen und schloss die Sitzung nach nicht mal einer dreiviertel Stunde. Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt.



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Heiko
10.01.2012 um 09:43 Uhr:
Man hat den Eindruck, dass seit einigen Jahren Gerichtsurteile ausgehandelt wie auf dem orientalischen Basar. Entweder ist jemand zu Recht zu dreeinhalb Jahren verurteilt oder nicht!
Wenn so etwas Schule macht haben wir keinen Rechtsstaat mehr sondern sind eine Bananenrepublik in der man Urteile über Vitamin B und/oder Geld usw. beeinflussen kann! Dabei ist mir egal, ob das woanders (USA) an der Tagesordnung ist! Es gibt sehr viele Dinge an dem Anglo-amerikanischen Rechtssystem zu kritisieren, wir sollten solche Machenschaften nicht adaptieren.
Mein Name
10.01.2012 um 21:02 Uhr:
Heiko!
Manchmal sind derart viele Feststellungen in einem Strafverfahren zwangsläufig zu treffen, dass eine Beweisaufnahme unendlich lange dauern würde, wenn der Angeklagte die Beweisaufnahme durch ein Geständnis nicht "abkürzen" würde. Dieses Geständnis, also letztendlich die Abkürzung des Verfahrens, muss sich für den Angeklagten vorteilhaft auswirken, sonst wäre er ja "dumm", wenn er das Geständnis abgeben würde. Dieses ist auch nach der Rechtsordnung gerechtfertigt und notwendig, weil sonst andere Verfahren durch die Rechtspflege gar nicht bearbeitet werden könnten, so dass im Extremfall sogar Verfolgungsverjährung wegen der Überlastung der Gerichte eintreten könnte, so dass überhaupt keine "Gerechtigkeit" in diesem Verfahren hergestellt werden könnte, weil die Verfahren eingestellt werden müssten.
Apropos "Gerechtigkeit": Ein Auto war tatsächlich grün. Alle Zeugen sagen vor Gericht aber aus, dass es rot war. Im Urteil steht dann, dass das Auto rot war. Es war aber grün. Beweisen konnte man es nur nicht. Das ist Recht nach der Strafprozessordnung, aber keine Gerechtigkeit.
H.T.H.

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