Aurich

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24.01.2012

Geständnis: Auricher bekommt milde Strafe

von Monika Bogena

Zwei Jahre auf Bewährung gab es für die Veruntreuung bei "Menschen in Not". Der Angeklagte hatte aus der Kasse der Hilfsorganisation seinen Lebensunterhalt bestritten.
Aurich - Nach einer Woche Bedenkzeit hat am Montag ein Auricher, der rund 95 000 Euro aus der Kasse des Wohltätigkeitsvereins "Menschen in Not" veruntreut haben soll, im Landgericht ein Geständnis abgelegt. Damit erfüllte er die Voraussetzung für eine mildere Strafe. Die Kleine Kammer des Landgerichts, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälte hatten sich auf ein Strafmaß mit Ober- und Untergrenze geeinigt. Vorsitzender Richter Heinz-Dieter Mündel verkündete nach kurzer Beratung das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung.

Der Angeklagte, der vom Amtsgericht Aurich im Mai 2010 zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden und in die Berufung gegangen war, ersparte dem Gericht damit weitere Verhandlungstage. Mit dem Geld der Auricher Hilfsorganisation, die er als Geschäftsführer geleitet hat, hatte er einen Großteil seines Lebensunterhaltes bestritten. Vor Gericht sagte er am Montag, dass sein Verhalten ein großer Fehler gewesen sei. Es tue ihm alles sehr leid. Er arbeite jetzt als ehrenamtliches Mitglied bei "Menschen in Not" mit.

"Das ist ein Geständnis, dem ich glauben kann"

Der 46-Jährige hat inzwischen auch eine Anstellung im öffentlichen Dienst. Er hat bereits mit einer finanziellen Wiedergutmachung begonnen: 6000 Euro sind schon an den Verein zurückgezahlt. Das Gericht hat ihm jetzt eine monatliche Abzahlung in Höhe von 100 Euro mit ins Urteil geschrieben.

Das Strafmaß sollte sich nach der Einigung zwischen zwei Jahren sowie zwei Jahren und drei Monaten bewegen. "Das ist ein Geständnis, dem ich glauben kann", sagte Staatsanwältin Doro-thee Bröker und beantragte zwei Jahre auf Bewährung. Auch Rechtsanwalt Ralf Giese plädierte in diese Richtung.

"Neben ihrem Geständnis halten wir Ihnen zugute, dass sie sich in den vergangenen Jahren keine Straftaten mehr zuschulden kommen lassen haben", sagte Richter Mündel.

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JD
24.01.2012 um 21:00 Uhr:
veruntreut = das Geld ist futsch

95 000 € - 6000 € = 89.000 €
Bei einer Rückzahlung von 100 € / Monat ist das Geld schon nach 74 Jahren zurückgezahlt. Für einen 46 jährigen natürlich kein Problem.

Einen solchen zinslosen Kredit gibt es sonst nirgends.

Was lernt man daraus? Verbrechen zahlt sich aus!

Dass einer, der einen Wohltätigkeitsverein "bescheißt", mit so einer Strafe davon kommt, ist mir unverständlich. Dreister geht es nicht.

Und so einer bekommt dann noch im Öffentlichen Dienst eine Anstellung (wahrscheinlich in einer Sparkasse). Eine Ohrfeige für alle Azubis im Öffentlichen Dienst, die wegen fehlender Planstellen nicht übernommen werden.
Heiko
26.01.2012 um 21:05 Uhr:
@JD
Der ist bestimmt als Kassierer oder Kämmerer eingestellt worden! Anderen wird der Arbeitsplatz wegen dem Mundraub von einem Brötchen oder der angeblichen "Unterschlagung" von ein paar Kassenbons für 70Cent genommen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Erzähhle noch einer der heutigen Jugend Gericht = Gerechtigkeit = Richter usw. Die schauen dich ganz verstört an und fragen, ob du Fiber hast!
Butenostfriese
29.01.2012 um 21:48 Uhr:
Von Wiedergutmachung kann hier ja wohl nicht die Rede sein.Oder glauben die Richter tatsächlich das dieser Mann 120 Jahre alt wird?Es müßten dann aber ja auch noch einpaar Jahre mehr werden für die Zinsen.

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