Verkehr in Norddeich

Kein kostenloses Parken an Norddeicher Straße mehr

Claus Arne Hock
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Von Claus Arne Hock
| 14.07.2021 12:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Die Stadt Norden weist weitere gebührenpflichtige Parkplätze in Norddeich aus. Künftig muss auch an der Norddeicher Straße gezahlt werden.

Norden/Norddeich - Die Stadt Norden wird neue Parkscheinautomaten aufstellen und damit die Zahl der kostenpflichtigen Parkplätze erhöhen. Das geht aus einer Mitteilung der Verwaltung hervor. Betroffen ist die Ortsdurchfahrt von Norddeich.

Die Maßnahme gehört zur weiteren Umsetzung eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2014. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norden hatte sich in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, die städtische Parkraumbewirtschaftung „ab sofort auch auf die Ortsdurchfahrt von Norddeich auf die Norddeicher Straße (beidseitig) auszudehnen“, wie es in der Mitteilung heißt. Die Parkscheinautomaten sollen zwischen der Einmündung zur Nordlandstraße und der Einmündung zur Tunnelstraße aufgestellt werden.

Aufstellung in dieser Woche

Die dafür notwendigen Automaten besitzt die Stadt Norden schon. Laut Mitteilung erfolgte im vergangenen Jahr eine „umfangreiche Ausschreibung von Parkscheinautomaten“, die für den Großparkplatz in Norddeich, die Erweiterung des WBZ-Parkplatzes und für weitere Parkplätze benötigt wurden und werden. Die Automaten entlang der Norddeicher Straße sollen in dieser Woche aufgestellt werden.

Das gebührenpflichtige Parken sei aufgrund der Lage verhältnismäßig, betont die Verwaltung. Dies gelte auch im Vergleich mit „hochwertigen Parkmöglichkeiten in der Norder Innenstadt“. Das Parken entlang der Norddeicher Straße soll künftig 1 Euro pro Stunde kosten, ein Kurzzeitparken für 10 Cent und maximal 15 Minuten soll ebenfalls möglich sein. Neben Münzzahlung soll an den Automaten auch Kartenzahlung möglich sein, ein Ticket über das Smartphone soll „zeitnah“ angeboten werden.

Keine Befreiiung für E-Autos

Aber es gab in dieser Woche noch mehr Entscheidungen zum Thema Parken. Besitzer von Elektrofahrzeugen werden auch weiterhin Parkgebühren entrichten müssen, wenn sie ihr Auto auf einem der städtischen Parkplätze abstellen. Der Rat der Stadt lehnte eine von der SPD-Fraktion beantragte Gebührenbefreiung mehrheitlich ab.

Die Sozialdemokraten hatten ihren Antrag damit begründet, dass das Elektromobilitätsgesetz Kommunen berechtige, Nutzern von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Vorrechte einzuräumen. Damit solle die E-Mobilität gefördert werden. Bereits im Fachausschuss für Verkehr hatte sich allerdings abgezeichnet, dass der Antrag keine Mehrheit finden würde. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem mit den Kosten für die Herstellung von Parkflächen. Diese seien für E-Autos keine anderen als für herkömmliche Fahrzeuge. Zudem wolle man mehr Menschen zum Umstieg auf das Fahrrad bewegen und nicht den Autoverkehr fördern, argumentierten die Grünen.

Unverändert bleibt die Parkgebührenordnung auch hinsichtlich einer Vergünstigung für Gäste des Erlebnisbades Ocean Wave. Die SPD hatte beantragt, ein Konzept zu erarbeiten, um Badbesuchern ein verbilligtes Parken zu ermöglichen. Der Stadt, die die Bewirtschaftung des Großparkplatzes 2020 übernommen hat, sei es rechtlich nicht erlaubt, nur Nutzern eines Unternehmens – in diesem Fall des Schwimmbads – einen vergünstigten Tarif anzubieten. Dies komme einer verdeckten Subventionierung gleich, hieß es in der Vorlage der Verwaltung. Aber den Wirtschaftsbetrieben als Betreiber des Erlebnisbades stehe es frei, ihren Gästen Vergünstigungen einzuräumen, beispielsweise als Anerkennung und in Verrechnung mit den Energieeuros.

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