Leer
Festnahme nach Feuer in Leeraner Wohnhaus
Die Feuerwehr musste in der Nacht zu Donnerstag erneut zu einem Brand in der Augustenstraße in Leer ausrücken. Dort hatte es bereits am Montag gebrannt. Ein 44 Jahre alter Mann wurde vorläufig festgenommen.
Leer -Nach einem erneuten Feuer in einem Gebäude an der Leeraner Augustenstraße hat es eine Festnahme gegeben. Wie eine Sprecherin der Polizei auf Nachfrage bestätigte, wurde ein 44-jähriger Leeraner vorläufig in Gewahrsam genommen..
Die Feuerwehr war am Donnerstag gegen 3.30 Uhr zu dem leerstehenden Wohnhaus in der Nähe des Klinikums gerufen worden. Eine Zeitungszustellerin hatte das Feuer entdeckt. In dem Gebäude hatte es bereits am Montagabend einen Brand gegeben.
Feuer war im Keller ausgebrochen
Die Kräfte aus Leer, Bingum und Loga konnten zunächst nicht ausschließen, dass sich noch eine Person in dem Haus befand. Folglich gingen sofort mehrere Trupps in das Gebäude. Personen fanden sie keine.
Das Feuer war im Keller ausgebrochen. Ein Raum stand in Vollbrand, berichtet Dominik Janßen, Sprecher der Kreisfeuerwehr Leer. Durch die Hitze war bereits der Fußboden im ehemaligen Wohnzimmer im Erdgeschoss durchgebrannt. Das Feuer hatten die Wehren schnell unter Kontrolle. Nach rund 45 Minuten waren die Flammen gelöscht.
Nach Rauch riechende Person gemeldet
„Da das Gebäude über keine Strom- und Gasversorgung verfügt, ist eine natürliche Ursache für das Feuer eher unwahrscheinlich“, heißt es in der Mitteilung weiter. Und: „Im Verlauf des Einsatzes wurde der Polizei eine stark nach Rauch riechende Person an einer Tankstelle gemeldet.“ Die Beamten nahmen den 44-Jährigen vorläufig fest.
Der Leeraner ist für die Polizei kein Unbekannter. Bereits bei dem Brand am Montag hatten die Feuerwehrleute ihn im Gebäude entdeckt und an die Polizei übergeben. Ob der Mann für beide Brände verantwortlich ist, wird zurzeit überprüft. Die Ermittlungen laufen, sagte die Sprecherin der Polizei. Die Schadenshöhe ist noch nicht bekannt. Nach den polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann wieder gehen.