Ostfriesland

Coronavirus: Tipps für Hygiene im Haus

| 03.04.2020 19:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Wie schützt man sich im eigenen Zuhause vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus, wenn ein Familienmitglied erkrankt ist? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt Tipps.

Ostfriesland - Was tun, wenn ein Besucher oder ein Familienmitglied mit dem Coronavirus infiziert ist? Wie kann man die Ansteckungsgefahr verringern? Hier gelten Hygieneregeln, die auch vor Ansteckung mit anderen Krankheiten schützen.

Genaue Regeln oder Vorschriften, was man in seinen vier Wänden tun sollte, gibt es nicht. Das Bundesgesundheitsministerium rät jedoch dazu, dass Corona-Infizierte nach Möglichkeit ein eigenes Bad benutzen sollten, wenn es in der Wohnung oder dem Haus die Möglichkeit dazu gibt. Hygieneartikel, Geschirr oder Wäsche sollte man mit den Infizierten nicht teilen.

Regelmäßig lüften

US-Forscher haben herausgefunden, dass das Virus auch nach Stunden noch auf Oberflächen auffindbar ist. Auf Kupfer waren lebensfähige Viren bis zu vier Stunden nachweisbar, auf Pappe sogar bis zu 24 Stunden - und noch länger, nämlich bis zu drei Tage, konnten Coronavieren auf Plastik und rostfreiem Stahl aushalten. Allerdings reduzierte sich die sogenannte Infektionsdosis auf allen Oberflächen über diese Zeiträume deutlich. Nach Angaben vom Bundesinstitut für Risikobewertung sind bislang keine Fälle nachgewiesen, bei denen sich Menschen über Gegenstände angesteckt haben. Die Schmierinfektion, bei der virusbehaftete Hände mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, spielt höchstens eine untergeordnete Rolle.

Der Hauptübertragungsweg scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Dabei gelangen virushaltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Atemwege. Wichtig ist es deshalb, die Wohnung regelmäßig zu lüften. So werden auch die letzten Tröpfchen aus der Luft getragen.

Tipps der Bundeszentrale

Für das Putzen der Wohnung gelten die Ratschläge, welche die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auch für andere Viruserkrankungen empfiehlt:

  • Bettwäsche, Kleidungsstücke, Handtücher und andere Textilien, mit denen der Infizierte in Kontakt war, sollten bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Dazu ein bleichmittelhaltiges Waschmittel verwenden.
  • Wer auf Nummer sicher gehen will, gibt ein Hygienespülmittel für die Wäsche-Desinfektion in die Maschine.
  • Bei Wäsche, die nur bei 40 Grad gewaschen werden darf, sollte man ebenfalls ein solches Hygienespülmittel verwenden.
  • Zum Putzen des Badezimmers wird Essigreiniger empfohlen. Ob das neuartige Coronavirus auch über den Stuhl verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.
  • Geschirr und Besteck, das von der betroffenen Person genutzt wurde, muss heiß gespült werden. Die Spülmaschine tötet Bakterien bei einer Temperatur von 60 Grad ab. Wer keine Spülmaschine hat und von Hand wäscht, kann das Geschirr auch einweichen, denn so hohe Temperaturen sind für die Hände nur schwer zu ertragen.
  • Türklinken, Stuhllehnen oder Türrahmen sowie sonstige Oberflächen, die ein Infizierter angefasst hat, kann man mit Desinfektionstüchern abwischen.
  • Ein Geschenk oder Mitbringsel eines erkrankten Besuchers muss man nicht direkt wegwerfen. Die BZgA meint dazu: „Eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines Erkrankten gehören, wie beispielsweise importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, erscheint daher unwahrscheinlich.“
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