Justiz

Bewährungsstrafe für Beekhuis-Hacker

Ute Nobel und den Agenturen
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Von Ute Nobel und den Agenturen
| 23.09.2020 17:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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In Alsfeld in Hessen ist der 22-Jährige zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, der sensible Daten von 1500 Promis und Politikern gehackt hat. Zu den Opfern gehört der Großefehntjer Landtagsabgeordnete Jochen Beekhuis.

Ostfriesland/Alsfeld -Mit einem Geständnis begann am Mittwoch vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Alsfeld (Hessen) der Prozess gegen einen 22-jährigen Hacker aus Homberg. Der junge Mann soll Daten von 1000 Prominenten und Politikern ausgespäht und im Internet veröffentlicht haben – unter anderem die mutmaßlichen Chat-Protokolle des Großefehntjer Landtagsabgeordneten Jochen Beekhuis. Verurteilt wurde der Hacker schließlich zu neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung.

Das Öffentlichwerden dieser Chats war in der ostfriesischen SPD, der Beekhuis damals noch angehörte, eingeschlagen wie eine Bombe: Aus den Protokollen ließen sich innerparteiliche Intrigen, homophobe und frauenfeindliche Äußerungen herauslesen. In der Folge verließ Beekhuis die Kreistagsfraktion und wurde aus der Landtagsfraktion sowie der Partei geworfen.

Keine besonderen technischen Kenntnisse

Vor allem durch Fleiß und Ausprobieren soll der 22-Jährige an die Daten der Prominenten und Politiker gekommen sein. „Es war offensichtlich so, dass der Angeklagte keine besonderen technischen Kenntnisse hatte und angewendet hat“, sagte Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der Frankfurter Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) am Mittwoch in Alsfeld.

Der Angeklagte habe die Taten in vollem Umfang gestanden und äußere sich dazu. Er musste sich unter anderem wegen des Ausspähens und der Veröffentlichung privater Daten verantworten. Nachdem vor dem Prozess von 1000 Geschädigten die Rede war, spricht die Staatsanwaltschaft mittlerweile von mehr als 1500 Opfern. Die Verhandlung fand ohne Presse und Zuschauer statt, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt als Jugendlicher beziehungsweise Heranwachsender galt. Um ihn zu schützen, verbot das Gericht Ton- und Bildaufnahmen im Gerichtsgebäude. Der Prozess sei besonders, auch wegen der großen Zahl Betroffener, erklärte Krause.

Ziel war wohl eine Bloßstellung

Der Fall hatte Anfang 2019 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Laut Ermittlern war der Angeklagte damals Schüler und lebte bei seinen Eltern. Aus Ärger über öffentliche Äußerungen seiner Opfer – darunter Bundestagsabgeordnete – habe er angefangen, private Daten wie Adressen, Telefon- und Kreditkartennummern von diesen zu sammeln.

Dafür hatte er sich laut Anklage Zugang zu Online-Profilen verschafft und gestohlene Daten im Netz gekauft. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlichte der Homberger die Daten schrittweise in einer Art „Adventskalender“.

Der 22-Jährige soll auch versucht haben, von Opfern unter Androhung einer Veröffentlichung Geld zu erpressen. Ihm wurden zudem Veränderung von Daten, Fälschung und Datenhehlerei vorgeworfen. Laut Ermittlern hatte der Angeklagte nach seiner Festnahme erklärt, durch die Veröffentlichung der Daten Menschen bloßstellen zu wollen, über die er sich geärgert hatte. Eine politische Motivation sei nicht festzustellen.

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