Justiz

Nötigung im Straßenverkehr: 46-Jähriger verurteilt

| | 22.09.2021 13:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Am Ortsausgang von Timmel soll ein 46-Jähriger im August 2020 riskant überholt und dann den überholten Fahrer ausgebremst haben. Foto: Archiv/Ortgies
Am Ortsausgang von Timmel soll ein 46-Jähriger im August 2020 riskant überholt und dann den überholten Fahrer ausgebremst haben. Foto: Archiv/Ortgies
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Er war genervt von der Langsamkeit des vor ihm Fahrenden, überholte ihn und bremste ihn aus: Das kommt einen 46-Jährigen aus Großefehn teuer zu stehen. Ein Schreiben des Chefs nützte nichts.

Aurich/Timmel - Weil er einen anderen Autofahrer überholt und dann ausgebremst hat, muss ein 46-Jähriger aus Großefehn eine Geldstrafe zahlen und für einen Monat seinen Führerschein abgeben. Das Landgericht Aurich hat am Mittwoch ein Urteil des Amtsgerichts Aurich vom 8. Februar bestätigt. Wegen Nötigung im Straßenverkehr muss der Mann 50 Tagessätze à 55 Euro (2750 Euro) berappen und darf einen Monat lang nicht Auto fahren. Die Berufung wurde als unbegründet verworfen. Da nützte auch ein Schreiben seines Arbeitgebers nichts, in dem dargelegt wird, dass der Mann im Job auf das Auto angewiesen ist.

Es passierte am 18. August vergangenen Jahres: Der Angeklagte fuhr mit seinem Mercedes auf der Leerer Landstraße (L 14) durch Timmel. Vor ihm war in einem Dacia ein 55-jähriger Urlauber aus Saarbrücken mit seiner Familie unterwegs, nach Angaben des Angeklagten mit Tempo 35 bis 40, obwohl 50 erlaubt war. Am Ortsausgang Richtung Westgroßefehn setzte der 46-Jährige zum Überholen an. In diesem Moment habe der Dacia-Fahrer plötzlich angefangen, stark zu beschleunigen und dauerhaft zu hupen, behauptete der 46-Jährige. Der Angeklagte bremste daraufhin den Dacia-Fahrer aus. „Um ihn zu maßregeln“, wie es in der Urteilsbegründung aus der 1. Instanz heißt.

„Das war wirklich rücksichtslos und brutal“

Der Dacia-Fahrer, von Beruf Polizeibeamter, wollte sich das nicht gefallen lassen und schaltete die Polizei ein. Er habe gehupt, um den Fahrer vor dem Gegenverkehr zu warnen, und dann sofort abgebremst, hatte er vor dem Amtsgericht zu Protokoll gegeben. Der Mercedes sei knapp vor ihm eingeschert und habe dann ohne Grund angehalten. Nur ganz knapp sei er noch hinter ihm zum Stehen gekommen.

Auch der Fahrer des Wagens dahinter verhinderte nur knapp einen Auffahrunfall. Wenn jemand riskant überhole, weil er sich verschätzt habe, könne das passieren, so der Zeuge. „Aber das war wirklich rücksichtslos und brutal.“ Er und seine Familie seien schockiert gewesen. Daher habe er die Polizei eingeschaltet.

„Der hat den ganzen Ort aufgehalten“

Wie schon in der 1. Instanz konnte der Angeklagte am Mittwoch auf Nachfrage der Richterin keine schlüssige Begründung dafür liefern, dass er nach dem Überholvorgang gebremst hatte. Die Vorsitzende Richterin Dorothee Bröker sprach von einer „völlig unmotivierten Vollbremsung“. „Ich bin ein ganz normaler, vernünftiger Bürger“, sagte der Angeklagte. Der andere Fahrer habe „den ganzen Weg durch Timmel gepennt“. Es habe sich eine lange Schlange gebildet. „Der hat den ganzen Ort aufgehalten.“

Bröker entgegnete: „Wenn ich den Ort Timmel nicht so gut kennen würde, wie ich ihn kenne, dann würde ich da auch nicht 50 fahren.“ Die Straße sei eng, es gebe viele Einmündungen und Parkbuchten. Am Kennzeichen des anderen Wagens habe der 46-Jährige zudem erkennen können, dass der Fahrer nicht ortskundig ist.

Die Vorsitzende Richterin bezeichnete das Urteil des Amtsgerichts als „recht milde“. Dennoch sah die Berufungskammer davon ab, die Strafe zu verschärfen. Sie wertete zugunsten des Angeklagten, dass er die Tat schlussendlich doch einräumte und sich bei der Familie aus Saarbrücken mit den Worten „Tut mir leid, dass das so passiert ist“ entschuldigte. Zudem hat er keine Vorstrafen und keine Einträge im Fahreignungsregister. An einem Fahrverbot führe jedoch kein Weg vorbei, unterstrich Bröker. Bei dem Angeklagten müsse sich die Einsicht festigen, „dass ein solches Fahrverhalten nicht hinzunehmen ist“. Wichtig sei auch die abschreckende Wirkung auf andere Fahrer.

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