New York/London (dpa)

Andrews Anwälte fordern Abweisung von Zivilklage in den USA

| 30.10.2021 11:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Prinz Andrew steht seit Jahren wegen seiner früheren Freundschaft zu Epstein in der Kritik. Foto: Chris Jackson/PA Wire/dpa
Prinz Andrew steht seit Jahren wegen seiner früheren Freundschaft zu Epstein in der Kritik. Foto: Chris Jackson/PA Wire/dpa
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Eine Frau wirft Prinz Andrew vor, sie als Minderjährige missbraucht zu haben und hat in den USA Zivilklage eingereicht. In wenigen Tagen ist eine Gerichtsanhörung geplant.

Im Rechtsstreit um Missbrauchsvorwürfe gegen Prinz Andrew (61) haben die US-Anwälte des Queen-Sohns das Gericht dazu aufgefordert, die Zivilklage einer US-Amerikanerin abzuweisen.

Die Anschuldigungen entbehrten jeder Grundlage, der Royal weise sie unmissverständlich zurück, zitierten britische Medien aus Unterlagen, die die Anwälte beim Gericht in New York einreichten.

„Ein Mitglied der prominentesten königlichen Familie der Welt des schweren Fehlverhaltens zu beschuldigen, hat (Virginia) Giuffre geholfen, online und in der traditionellen Presse für einen Medienrummel zu sorgen“, hieß es demnach weiter. „Es ist bedauerlich, aber nicht zu leugnen, dass Sensationsgier und Anspielungen über die Wahrheit gesiegt haben.“

Die Amerikanerin Virginia Giuffre hat Andrew auf Schadenersatz verklagt. Sie wirft ihm vor, sie vor 20 Jahren als 17-Jährige mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Giuffre gibt an, vom inzwischen gestorbenen US-Multimillionär Jeffrey Epstein und seiner Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell als Jugendliche zusammen mit Dutzenden anderen Minderjährigen zur Sexsklavin gemacht worden zu sein. Andrew steht seit Jahren wegen seiner früheren Freundschaft zu Epstein in der Kritik und hat deshalb seine royalen Aufgaben beendet.

Am kommenden Mittwoch (3. November) ist in New York eine Gerichtsanhörung geplant. Kürzlich hatte Richter Lewis Kaplan angeordnet, dass alle Aussagen bis Mitte Juli 2022 abgeschlossen sein müssen.

© dpa-infocom, dpa:211030-99-795694/3

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