Justiz
Freispruch nach gewerblicher Schlachtung


Fünf Rinder hatte der Hofbesitzer aus Südbrookmerland schlachten lassen. Symbolfoto: Pixabay
Ein Südbrookmerlander stand wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz vor Gericht. Das Fleisch einiger seiner geschlachteten Rinder war widerrechtlich verkauft worden. Das Gericht sprach den Mann frei.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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