Justiz
Freispruch nach gewerblicher Schlachtung
Ein Südbrookmerlander stand wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz vor Gericht. Das Fleisch einiger seiner geschlachteten Rinder war widerrechtlich verkauft worden. Das Gericht sprach den Mann frei.
Aurich - Regionale Schlachtung im Sinne des Tierwohls ist allseits erwünscht. Ein Hofbesitzer aus Südbrookmerland hat seine Rinder deshalb bei einem Ihlower Betrieb schlachten lassen. Doch dann flatterte ihm plötzlich ein saftiger Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 3250 Euro ins Haus. Der 63-Jährige legte Einspruch ein und war erfolgreich. Am Dienstag wurde der Fall vor der Auricher Amtsrichterin verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft legte dem gelernten Maurer einen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz zur Last. Er soll widerrechtlich Fleisch in Umlauf gebracht haben. Zwischen dem 19. September und 22. November 2019 habe er fünf Rinder bei einem gesondert verfolgten Ihlower Schlachtbetrieb schlachten lassen. Der Betrieb ist nur zur Schlachtung für den Hausgebrauch zugelassen und erfüllt die Voraussetzung für eine gewerbliche Schlachtung nicht. Zugunsten des Angeklagten wurde zum Verzehr für den Hausgebrauch von zwei Rindern ausgegangen. Das Fleisch der anderen drei Tiere, so der Vorwurf, soll er verbotenerweise verkauft haben.
„Mir geht es darum, dass es den Tieren gut geht“
Der Beschuldigte korrigierte diese Annahme. Er habe zwei Rinder verkauft und drei selbst gegessen, sagte er aus. Er sei 2019 schwer erkrankt und habe Helfer zur Versorgung der Tiere benötigt, die er auf dem Hof mitverköstigt habe – unter anderem mit dem selbst erzeugten Rindfleisch.
Bei dem Betrieb in Ihlow lässt er seine Tiere schon lange schlachten. „Er ist der einzige, den ich in der Nähe kenne“, sagte der 63-Jährige. Alle anderen seien sehr weit weg, was aufgrund der langen Transportwege ungünstig sei. „Mir geht es darum, dass es den Tieren gut geht. Ich fahre sie hin und führe sie am Halfter rein“, erzählte er. Die anderen beiden Tiere habe er im Vorfeld verkauft und beim Schlachter nur angeliefert.
„Der Schwarze Peter liegt beim Schlachter“
Hier schaltete sich sein Verteidiger ein. „Zivilrechtlich wird ein lebendes Tier verkauft. Der neue Besitzer lässt es schlachten und nimmt das Fleisch ab“, führte er aus. Nach diesen Angaben bezog Amtsrichterin Stellmacher Stellung in einem offenen Wort.
Sie begrüßte, dass der Angeklagte den kürzesten Weg für seine Tiere wählte. Der Nachweis, dass er gewusst hat, dass das Fleisch nicht hätte weiterverkauft werden dürfen, dürfte schwierig sein, beurteilte sie.
Der Verteidiger pflichtete ihr bei: „Um es mal ganz platt zu sagen: Der Schwarze Peter liegt beim Schlachter. Er hätte darauf hinweisen müssen.“
Letztlich waren sich alle Prozessparteien und die Richterin über einen Freispruch einig.