Justiz

Freispruch nach gewerblicher Schlachtung

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 09.11.2021 12:01 Uhr | 1 Kommentar
Fünf Rinder hatte der Hofbesitzer aus Südbrookmerland schlachten lassen. Symbolfoto: Pixabay
Fünf Rinder hatte der Hofbesitzer aus Südbrookmerland schlachten lassen. Symbolfoto: Pixabay
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Ein Südbrookmerlander stand wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz vor Gericht. Das Fleisch einiger seiner geschlachteten Rinder war widerrechtlich verkauft worden. Das Gericht sprach den Mann frei.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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