Friesensport

Boßel-Saison wird mit der 2G-Regel für Erwachsene fortgesetzt

| 02.12.2021 16:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Die Friesensportler werden ihre Ende September begonnene Boßel-Saison fortsetzen. Foto: Archiv
Die Friesensportler werden ihre Ende September begonnene Boßel-Saison fortsetzen. Foto: Archiv
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Seit Mittwoch gilt die 2G-Regel für Gruppensport im Freien. Die Friesensportler diskutierten nun eine Saisonunterbrechung und entschieden sich dagegen. Das hat mehrere Gründe.

Ostfriesland - Ostfrieslands letzte Wettkampf-sport-Bastion ist der Friesensport: Während bis auf wenige höhere Ligen fast alle Sportarten ihren Spielbetrieb wegen der momentanen Corona-Situation und den Regeln unterbrochen haben, geht die Saison bei den Boßlern weiter. Das entschied der erweiterte Vorstand des Friesischen Klootschießerverbandes (FKV) am Mittwochabend im Rahmen einer Videokonferenz. Die Landesverbände und der Friesische Klootschießerverband waren sich einig, dass eine Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebes eine Entscheidung darstellen würde, die nicht im Sinne des Friesensports wäre. Gerade das Boßeln sei als kontaktloser Sport im Freien nicht besonders ansteckungsgefährdend. Unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln sei die Fortsetzung vertretbar. Es solle daher der Spielbetrieb weiter aufrechterhalten werden.

Das Boßeln ist vor allem in den Landkreisen Aurich und Wittmund Volkssport. Foto: Archiv
Das Boßeln ist vor allem in den Landkreisen Aurich und Wittmund Volkssport. Foto: Archiv

Ab diesem Wochenende ist gemäß der seit Mittwoch in weiten Teilen des Landes Niedersachsen geltenden Corona-Verordnungen im Rahmen der Warnstufe 2 für Sport im Außenbereich die 2G-Regel anzuwenden. Dann ist eine Teilnahme am Spielbetrieb bis auf weiteres nur noch für genesene oder geimpfte Sportlerinnen und Sportler möglich. Für den Fall, dass Mannschaften aufgrund von Coronafällen oder angeordneter Quarantäne nicht antreten könnten, gebe es Regelungen zur Nachholung der Wettkämpfe.

Vereinsheime sollen nicht genutzt werden

Besonders der Spielbetrieb in den Jugendklassen sei weiterhin wichtig. Zumal dieser nicht von den Einschränkungen der 3G/2G-Regeln erfasst sei. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den 3G/2G-Regelungen der Corona-Verordnung in Bezug auf die Nutzung von Außensportanlagen ausgenommen. Für die Betreuerinnen und Betreuer gelten dagegen die Regelungen.

Der FKV und Landesverbände empfahlen weiterhin, auf die Nutzung von Vereinshäusern zu verzichten. Hier gelten bereits 2G+-Regelungen und die Ansteckungsgefahr sei deutlich höher als im Freien.

Die Landesverbände und der FKV appellierten erneut, dass alle sich an die geltenden Corona-Regeln halten mögen. „Jede Sportlerin und jeder Sportler hat die Pflicht sich selbst und andere zu schützen. Die Beobachtungen am vergangenen Wettkampfwochenende haben uns gezeigt, dass die Vereine sehr verantwortungsvoll und diszipliniert mit der Situation umgehen. Das hat uns die Entscheidung erleichtert, den Spielbetrieb im Sinne unserer Sportlinnen und Sportler fortzusetzen“, so der FKV-Vorsitzende Helfried Goetz.

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