Justiz

Polizist fällt auf „Goldjungen“ herein

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 06.12.2021 14:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Landgericht Oldenburg verhandelt gegen den Goldjungen. Foto: Pixabay
Das Landgericht Oldenburg verhandelt gegen den Goldjungen. Foto: Pixabay
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Im Betrugsprozess gegen den „Goldjungen“ von Schortens sagte ein Polizist aus. Auch er war auf den Falschgoldhändler hereingefallen - hatte sich aber abgesichert.

Schortens/Oldenburg - Der bundesweit als „der Goldjunge“ bekannt gewordene und wegen Betrugs bereits verurteilte Schortenser hat auch an einen Polizisten falsches Gold verkauft. Das bestätigte der Beamte jetzt in einem weiteren Betrugsprozess gegen den 27-Jährigen vor dem Oldenburger Landgericht.

Der Polizist kauft in seiner Freizeit gelegentlich Gold auf und verkauft es dann weiter. Auf den Schortenser wurde er durch dessen Anzeigen auf dem Online-Marktplatz Ebay aufmerksam. Dort bot der Angeklagte Gold und Krügerrand-Goldmünzen an. Der Polizist wollte zwei Münzen kaufen, bekam aber zwei kleine Goldbarren.

Beweise gesichert

Stutzig sei er schon geworden, weil das Päckchen mit der Ware verspätet angekommen und der Absende-Ort Hamburg und nicht Schortens war. Das sagte der Beamte als Zeuge aus. Mit einer Videokamera hatte er deshalb gefilmt, wie er das Päckchen öffnete – zur Beweissicherung. Statt der Münzen befanden sich darin die Barren.

Das wäre dem Beamten noch egal gewesen – wenn das Gold echt gewesen wäre. War es aber nicht. Dass es sich um Billigmetall aus China handelt, darauf habe der Angeklagte nicht hingewiesen. Der 27-Jährige behauptet das Gegenteil.

Das Problem mit „plated“

Wegen früherer Betrügereien mit Falschgold war er vom Amtsgericht in Jever zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Die Fälle, die jetzt verhandelt werden, hatte der Schortenser nach der Verurteilung begangen. Er sagt, dass er zu dem Zeitpunkt sein Geschäftsmodell geändert habe. Bei den jetzt angeklagten Fällen habe er in der Angebots-Überschrift das Wörtchen „plated“ (überzogene und nur vergoldete Ware) geschrieben. Damit habe er sich vor weiteren Betrugsvorwürfen schützen wollen.

Doch die Staatsanwaltschaft beurteilt auch das neue Geschäftsmodell als Täuschung. In der Tat konnten einige der Menschen, die bei ihm gekauft haben, mit dem Begriff „plated“ nichts anfangen. Mehr noch: Der Polizist, der jetzt als Geschädigter vernommen wurde, sagte, über den Anzeigentext, auf den er reagiert habe, habe das Wort „plated“ gar nicht gestanden. Jetzt soll vom Unternehmen Ebay der Verkaufstext besorgt werden. Der Zeuge hatte durch den Ankauf des Falschgoldes mehrere 1000 Euro verloren.

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