Berufung

Freispruch: Mann war nackt in Marienhafe unterwegs

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 16.12.2021 14:18 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Berufung wurde vor dem Landgericht Aurich verhandelt. Foto: Archiv/Ortgies
Die Berufung wurde vor dem Landgericht Aurich verhandelt. Foto: Archiv/Ortgies
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Ein 52-Jähriger stand wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses vor Gericht. Dort entschied man, dass der Mann am ZOB in Marienhafe zwar nackt unterwegs war, sich jedoch nicht vor zwei Frauen in Pose warf.

Aurich - Hat der Angeklagte nackt posiert oder nicht? Darauf kam es bei einem Berufungsprozess um die Erregung öffentlichen Ärgernisses vor dem Auricher Landgericht an. Die erste Kleine Strafkammer entschied sich dagegen. Der beschuldigte 52-Jährige aus Marienhafe wurde freigesprochen – wie schon im April erstinstanzlich vom Amtsgericht Norden. Die Staatsanwaltschaft hatte damals gegen das Urteil Einspruch eingelegt. Der Prozess musste deshalb am Donnerstag komplett neu aufgerollt werden.

Der Angeklagte soll sich laut Anklageschrift am 16. Juli vergangenen Jahres gegen 23 Uhr am ZOB in Marienhafe vollständig entkleidet und sich fünf Passantinnen genähert haben. Als sie sich nach ihm umgedreht haben, soll er weggelaufen sein.

Vor Apotheke in Marienhafe posiert?

Zwei 19-jährige Zeuginnen berichteten, beim Weglaufen habe der Nackte neben der Apotheke in Marienhafe posiert. Anschließend sei er in eine schmale Gasse verschwunden. Ihren Schilderungen zufolge trug er eine Brille und einen auffälligen schwarzen Ziegenbart. „Er war komplett nackt und hatte seine Klamotten auf dem Arm“, berichtete eine der Betroffenen.

Auf den Hinweis eines Anwohners hin – ihm war der Mann zweimal nackt beim Zigarettenholen aufgefallen – traf ihn die Polizei wenig später im Bademantel in seiner dortigen Wohnung an. „Er sagte, er habe damit nichts zu tun“, berichtete ein Beamter. Dennoch habe der Befragte „verlegen und unruhig“ gewirkt. Während der Verhandlung schwieg der bisher unbescholtene Frührentner, der unter psychischen Problemen leidet.

Staatsanwältin von Schuld des Mannes überzeugt

Die Staatsanwältin war von der Schuld des Angeklagten überzeugt. „Er hat sich vor der Apotheke geräkelt und gepost. Seine Bewegung entsprach einem Sich-lasziv-Präsentieren“, sagte sie in ihrem Plädoyer. Er habe in Kauf genommen, dass die Sexualbezogenheit gesehen wird, und habe die Nähe der Zeuginnen gesucht. Diese würden noch immer unter den Folgen leiden, hätten Angst und mieden den Tatort. Sie beantragte eine Geldstrafe über 60 Tagessätze zu je 25 Euro, insgesamt 1500 Euro.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Der Straftatbestand sei nicht erfüllt, weil sein Mandant nicht posiert habe, unterstrich er. Der Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses sieht als Tathandlung vor, dass der Täter öffentlich eine sexuelle Handlung vornimmt.

Das Gericht teilte seine Ansicht. „Wir sind überzeugt, dass Sie es waren, aber nicht, dass Sie die erforderliche Tathandlung begangen haben“, begründete Richterin Dorothee Bröker in Richtung des Angeklagten. Sie führte aus, ihm sei es nicht darum gegangen, seine Nacktheit zu präsentieren, sondern darum, in diesem Zustand Leute zu verfolgen. „Das ist nicht okay, aber auch nicht strafbar“, erklärte die Richterin. „Das befriedigt bei Ihnen offenbar ein Bedürfnis, das wir nicht kennen“, fügte sie hinzu. Auf dem Parkplatz der Apotheke hat sich der Angeklagte nach Ansicht des Gerichts nicht umgedreht, um sich zu zeigen. Er habe vielmehr schauen wollen, ob er verfolgt werde.

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