Berufung
Freispruch: Mann war nackt in Marienhafe unterwegs
Die Berufung wurde vor dem Landgericht Aurich verhandelt. Foto: Archiv/Ortgies
Ein 52-Jähriger stand wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses vor Gericht. Dort entschied man, dass der Mann am ZOB in Marienhafe zwar nackt unterwegs war, sich jedoch nicht vor zwei Frauen in Pose warf.
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