Kommentar
Volksverhetzung: Norder AfD-Funktionärin zu milde bestraft
1500 Euro muss die Norder AfD-Funktionärin Julia Pilger wegen Volksverhetzung bezahlen. Zu wenig. Außerdem ersparte ihr die Auricher Staatsanwaltschaft einen öffentlichen Gerichtsprozess. Ein Kommentar.
Monatelang hat die Norder AfD-Rassistin Julia Pilger eine Holocaust-Leugnung verbreitet, indem ein entsprechender Beitrag – von ihr geteilt – auf ihrer VK-Seite öffentlich im Internet einsehbar war. Daran änderte sich zunächst auch nichts, nachdem unsere Zeitung darüber berichtete und die Staatsanwaltschaft Aurich gegen sie Ermittlungen aufnahm. In einem weiteren Beitrag, den sie geteilt hatte, wurde die Freilassung von vier Holocaust-Leugnern gefordert.
Das deutet darauf hin, dass die AfD-Funktionärin – nach ihrem Rücktritt als Schatzmeisterin des Kreisverbands Ostfriesland übernahm sie dieses Amt beim Kreisverband Wesermarsch – eine Überzeugungstäterin ist. Rassistische Äußerungen und Facebook-Freundschaften mit Nazis verstärkten diesen Eindruck.
Auricher Staatsanwaltschaft hat keine Anklage erhoben
Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich die Staatsanwaltschaft Aurich im Falle einer Volksverhetzung, begangen von einer Partei-Funktionärin, nur für einen Strafbefehl entschieden hat – statt Anklage zu erheben. Das ersparte Pilger einen Gerichtsprozess, der aufgrund des öffentlichen Interesses angezeigt gewesen wäre.
Es ist fraglich, ob Pilger als Angeklagte vor Gericht so milde davongekommen wäre. Die Geldstrafe über 1500 Euro blieb – von der Zahl der Tagessätze her – so niedrig, dass sie nicht als „vorbestraft“ gilt. Kein Wunder, dass sie den Strafbefehl offenbar akzeptiert hat.
@ Den Autor erreichen Sie unter a.ellinger@zgo.de