Justiz

Falschgoldhändler aus Schortens wieder angeklagt

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 19.01.2022 17:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wieder muss sich ein Gericht mit dem „Goldjungen“ aus Schortens befassen. Bild: Pixabay
Wieder muss sich ein Gericht mit dem „Goldjungen“ aus Schortens befassen. Bild: Pixabay
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Bereits wegen Betrugs verurteilt, ist ein Falschgoldhändler aus Schortens wieder angeklagt. Er soll einem Dortmunder unechtes Gold verkauft haben – das Opfer ahnte nichts und zahlte sehr viel Geld.

Schortens/Osnabrück/Oldenburg - Einem als „Goldjunge“ bekannt gewordenen Schortenser droht neues Ungemach. Nachdem der 27-Jährige vom Amtsgericht in Jever und später auch vom Landgericht in Oldenburg zu insgesamt viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück jetzt eine weitere Anklage gegen den Falschgoldhändler erhoben. Das bestätigte die Behörde am Mittwoch. Auch darin geht es wieder um Betrug. Der 27-Jährige soll Käufern auf ebay-Kleinanzeigen suggeriert haben, dass er echtes Gold anbietet - nicht Billigmetall aus China. Viele waren auf den 27-Jährigen hereingefallen, darunter IT-Spezialisten und Polizeibeamte. Nun soll es laut Anklage der Osnabrücker Staatsanwaltschaft einen Unternehmer aus Dortmund getroffen haben.

Mit dem hatte sich der „Goldjunge“ demnach im Juni 2020 zur Übergabe der Ware auf dem Parkplatz des Osnabrücker Zoos getroffen. Zug um Zug sollen dabei 53 unechte Goldbarren und der Kaufpreis in Höhe von 76.000 Euro den Besitzer gewechselt haben. Für 53 echte Goldbarren wäre das ein Schnäppchen-Preis gewesen. Doch das Gold war nicht echt.

Prozess-Termin noch offen

Früher hatte der Schortenser seine Anzeigen auf dem Online-Marktplatz noch so gestaltet, als biete er echtes Gold an. Das war eine Irreführung und erfüllte den Tatbestand des Betrugs. Nachdem der 27-Jährige deshalb vom Amtsgericht in Jever rechtskräftig zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden war, änderte er sein Geschäftsmodell. Nun schrieb er in den Anzeigentext das Wörtchen „plated“ (überzogene, nur vergoldete Ware). Doch das reichte nicht. In einem zweiten Prozess verurteilte ihn das Oldenburger Landgericht wegen der neuen „Plated-Fälle“ unter Einbeziehung des Jeveraner Urteils zu einer Gesamt-Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren. Die Kammer sah auch in den „Plated-Fällen“ den Tatbestand des Betruges als erfüllt an. Das Wörtchen „plated“ könne man schnell überlesen und nicht jeder könne damit auch etwas anfangen, so das Landgericht Oldenburg. Es ging auch dabei von einer Irreführung der Käufer aus.

Der neue Fall, der jetzt von der Staatsanwaltschaft Osnabrücker angeklagt worden ist, ist ebenfalls ein „Plated-Fall. Der Unternehmer aus Dortmund hatte wie viele andere zuvor beim Schortenser gekauft, eben weil er getäuscht worden sei. Wann der erneute Betrugs-Prozess beginnt ist noch nicht raus. Das Verfahren sei noch nicht terminiert, so der Pressesprecher des Osnabrücker Landgerichtes am Mittwoch.

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